Januar 1376 durch den Vorsitzenden Richter Mai toi cio Richter Zorn, Fuchs 9 Fortsiona und Dr# Lang beschlossen: Bio Beschwerde des lU&gsrs gegen die Nichtzulassung der Re1vision im Urteil dos 18# Zivilsenats dos Oborlandesgorichts München vom 21# K8r« 1975 wird surückgewiesen* ist gebühren- und aualsgeafrei $ die außergerichtlichen Kosten trügt der Kläger«
Abschrift BüHDESGERICHfSHOF IX 2B353/75 BESCHLUSS 2480 028 in der I'!ntschädigungssach^ Solosaon Kläger und Bescteerdeitlhrer» - ProssBbovolliaUchti^tgrj Hgchtscnws&t gegen Freistaat Bayern# vertreten durch die BozirksiUnr^dircktion# München# AlexandraatraBo 3# Beklagten und Beschverdegegaer Soi* IS. Zivilsenat öca Buadesserioätshofs hat m 13. Januar 1376 durch den Vorsitzenden Richter Mai toi cio Richter Zorn, Fuchs 9 Fortsiona und Dr# Lang beschlossen: Bio Beschwerde des lU&gsrs gegen die Nichtzulassung der Re1vision im Urteil dos 18# Zivilsenats dos Oborlandesgorichts München vom 21# K8r« 1975 wird surückgewiesen* Das Boschwcrdeverf ehren. ist gebühren- und aualsgeafrei $ die außergerichtlichen Kosten trügt der Kläger« Gründe Daß die Behörde ohne weiter® £rnittlungea Abhilfe versagte, veil sie die mangelnde vlitwirlo^g dec Klägers auch nachträglich nicht für entschuldigt hielt, ist aus Rechtsgründoa nicht su beanstanden« In diesen Fall bedurfte es nicht der Feststellung* ob ela Rechtsanspruch gegeben gewesen wäre* Auch in übrigen folgt cor ‘Betrieb* tor der Rechtsprechung des Bundeogeriohtabofs* Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs# 2 BBG) liegt nicht vor« Br* Lang