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BGH

Gericht: BGH

Januar 1376 durch den Vorsitzenden Richter Mai toi cio Richter Zorn, Fuchs 9 Fortsiona und Dr# Lang beschlossen: Bio Beschwerde des lU&gsrs gegen die Nichtzulassung der Re1vision im Urteil dos 18# Zivilsenats dos Oborlandesgorichts München vom 21# K8r« 1975 wird surückgewiesen* ist gebühren- und aualsgeafrei $ die außergerichtlichen Kosten trügt der Kläger«

LangBESCHLUSSbetreibenBundeogeriohtabofsMünchendosRechtsprechungKläger

Volltext der Entscheidung

Abschrift
 BüHDESGERICHfSHOF
IX 2B353/75	BESCHLUSS
2480 028
in der I'!ntschädigungssach^
Solosaon
 Kläger und Bescteerdeitlhrer»
- ProssBbovolliaUchti^tgrj Hgchtscnws&t
gegen
 Freistaat Bayern# vertreten durch die BozirksiUnr^dircktion#
München# AlexandraatraBo 3#
Beklagten und Beschverdegegaer

Soi* IS. Zivilsenat öca Buadesserioätshofs hat m 13. Januar 1376 durch den Vorsitzenden Richter Mai toi cio Richter Zorn, Fuchs 9 Fortsiona und Dr# Lang
 beschlossen:
Bio Beschwerde des lU&gsrs gegen die Nichtzulassung der Re1vision im Urteil dos 18# Zivilsenats dos Oborlandesgorichts München vom 21# K8r« 1975 wird surückgewiesen*
Das Boschwcrdeverf ehren. ist gebühren- und aualsgeafrei $ die außergerichtlichen Kosten trügt der Kläger«
Gründe
 Daß die Behörde ohne weiter® £rnittlungea Abhilfe versagte, veil sie die mangelnde vlitwirlo^g dec Klägers auch nachträglich nicht für entschuldigt hielt, ist aus Rechtsgründoa nicht su beanstanden« In diesen Fall bedurfte es nicht der Feststellung* ob ela Rechtsanspruch gegeben gewesen wäre* Auch in übrigen folgt cor ‘Betrieb* tor der Rechtsprechung des Bundeogeriohtabofs* Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs# 2 BBG) liegt nicht vor«
Br* Lang