Beklagten und Beechsrerdegegner Der XX* Zivilsenat des Bundes^ichtshofs hat m 7* Juli 1977 durch den Vorsitzenden Richter Hai und die Richter Zom# Fuchs, $ert*aatt vem! üJULR&Ji Bas texMtegegerleht hat den Ehemann der Klägerin, ohne von der Rechtsprechung des I^tmdesgerichtshafe zu § ?6 Ate* 1 Sets 3 Ms 5 BBO ateuwelchen, ln den mittleren Bienst eingestuft. Mur wenn ein eingearbeiteter Verkäufer mit der Vorbildung des Shseuames der Klägerin die Verglelchsbesüge des gehobenen Dienstes erreicht bitte, wäre eine höhere Einstufung sie »1« noch toi tatsächlichen Verdienst und der beruflichen Verbildung gerechtfertigt wer, nach J 76 .Abs, 1 Bate 3 BEO in Betracht gekommen (BGH Urteil von 7.
Entscheid.-SciTiiTHo. d, SencsVs 2391 C BUNDESGERICHTSHOF IX 2B 352/74 BESCHLUSS in der intsch&digungsaache wlaitteX«*** Street, Celifomlen/ü:A t • irozeObevollisächtigte * Kligerin und BeaehverdefUhrerln, .te Dr. ■■■■1 und gegen Land Berlin, vertreten duroh dm Senator für Innere« in Berlin» Petedaner Str« 106# Beklagten und Beechsrerdegegner Der XX* Zivilsenat des Bundes^ichtshofs hat m 7* Juli 1977 durch den Vorsitzenden Richter Hai und die Richter Zom# Fuchs, $ert*aatt vem! Br. L«#ig beschlossen! Bis Beschwerde der Klägerin fegen die ftieht-Zulassung der Revision 1© Orteil des 19. 21« vilsenats dee S^iasergeriidits in Berlin von 8. November 1973 wird stsrückgevlesen, Bes tesoteerdeverf ehren 1st gebühren- und auslagenfrei i die auBergerichtl ichen Kasten trägt die Klägerin« üJULR&Ji Bas texMtegegerleht hat den Ehemann der Klägerin, ohne von der Rechtsprechung des I^tmdesgerichtshafe zu § ?6 Ate* 1 Sets 3 Ms 5 BBO ateuwelchen, ln den mittleren Bienst eingestuft. f>ie Einkünfte des Verfolgten erreichten vor Beginn der Verfolgung nie auch nur annähernd das Vergleichsein« kommen des mittleren Dienstes* Auf Grund der Vorbildung des Verfolgten als Textil« Verkäufer hat des Komaergerlcht Mt Erwägungen» die keinen Rechtsfehler erkennen lassen, eine Einreihung in den geho« bauen Dienet abgelehnt. Mur wenn ein eingearbeiteter Verkäufer mit der Vorbildung des Shseuames der Klägerin die Verglelchsbesüge des gehobenen Dienstes erreicht bitte, wäre eine höhere Einstufung sie »1« noch toi tatsächlichen Verdienst und der beruflichen Verbildung gerechtfertigt wer, nach J 76 .Abs, 1 Bate 3 BEO in Betracht gekommen (BGH Urteil von 7. December 1972 - IX 2R 5/70 mit Nachweisen)• Das Berufungsgericht legt der, d&3 der Verfolgte, der in April 1928 die Kaufmännische Lehre abgeschlossen hatte, 1933 eit 125 B.M moniitliete das Einkommen eralelt hat, das damals fUr einen Verkäufer seines Alters als angemessen erachtet worden 1st« Biese da» Tatrichter Vorbehalt*»)* wcirdlgung der beruflichen Situation des Ehemanns der KMgerin trägt die Ablehnung der Einstufung in de» ge* hoben*» Bienst* Hai Fuchs