Tannenstraß© 26, Düsseldorf, Beklagter und Beschwerdeführer, gegen Dr. Michael Read, Kläger und ßesehwerdegegner» Gründe Der Bescheid, durch den dm Klüger eine Gesundheit#» schadensrente nach einen Hundertsatz von 20 zuerkannt wurde, enthielt dm Vorbehalt der rfiekwirkenden fteuent» Scheidung und Hückforderung etwaiger Überzahlungen, * Der gleiche Leistung#» Vorbehalt wurde in einen Xnderungsbeacheid aufgenommen, der den Hundertsatz auf 30 herauf setzte, wiederholte linearer» hühungen erfolgten dagegen vorbehaltlos. Das Berufungsgericht nimmt an, dail der Beklagte die vorbehaltlos erhöhten Bententeile nicht auf Grund des lei» stung3 verbehalts aurückfordern durfte.
2411 054 neid.'S Abschrift ✓v. BUNDESGERICHTSHOF ■—m.m/77 B E S C H L U S S ln dor Entscblldigungssache Land Nordrhein-Westfalen* vertratan durch die Landesrantenbehörde 9 Tannenstraß© 26, Düsseldorf, Beklagter und Beschwerdeführer, gegen Dr. Michael Read, Kläger und ßesehwerdegegner» * Proaaßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dar IX. Xivilsenat dm :*mcf&sgsrlcht shof3 hat am 1. tfärz 1979 durch den Vorsitgenden Richter Mal und dl# flicht er Benkel , fuchs, Br» Lang und Gärtner teerofcloaaeni Die Beschwerde dm Beklagten gegen die Nichtzulassung 4er Revision Im Urteil de# 14. Zivilsenats de# Oberlaadeege» richte Düsseldorf vom 13. Mal 1977 wird zurüokgewiesan. hie außergerichtlichen kosten der Be» aehwerde trägt der Beklagte. Gründe Der Bescheid, durch den dm Klüger eine Gesundheit#» schadensrente nach einen Hundertsatz von 20 zuerkannt wurde, enthielt dm Vorbehalt der rfiekwirkenden fteuent» Scheidung und Hückforderung etwaiger Überzahlungen, "wenn und soweit Einkünfte an Vermietung und Verpachtung sowie sonstiger Vermögensertrignisse erat nach Ablauf des Kalenderjahres ..... fest stehen. * Der gleiche Leistung#» Vorbehalt wurde in einen Xnderungsbeacheid aufgenommen, der den Hundertsatz auf 30 herauf setzte, wiederholte linearer» hühungen erfolgten dagegen vorbehaltlos. Das Berufungsgericht nimmt an, dail der Beklagte die vorbehaltlos erhöhten Bententeile nicht auf Grund des lei» stung3 verbehalts aurückfordern durfte. na&. lat richtig und wirft keine ungeklärten Hechtefragen auf. Der einem Bescheid beigefügte L©i$tung&Vorbehalt reicht nur soweit, wie in de© Roscheid Leistungen gewährt werden. Erhüben gich dies© Lei» I 2ft- t I €» & a i ts r-H rl *