BGH · IX ZB 327/72
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
a.jiuii Sin geaetsllcher Qrund tar die Zulassung dar Revision <5 219 Aba. 2 BBQ) liegt nicht tor« Entgegen dar Auffassung dar Beschwerde weicht das Berufung »urteil nicht von der Ktttscheldung des Bundosge» richtahofe ItxV 1962» 76 ab« Eia Rüge* das Oberlandssgoricht habe eigenes amdislnlschea Fachwissen mir Oruadlag# seiner Entscheidung gesucht» ohne es vorher in den Rechtsetreit eixuufihren» geht fehl« Ti einehr bat der Eorufungerichter eigenes nadlsiniachas Fechwiseen und Unterrichtung aus . Behandlung»- uad Refundeuf Zeichnungen sowie such den bereit* durchgaführten Untersuchung«» und angesichts der Verweigerung der Rektoskopie tmd d«r Röntgenuntersuchung nlttela Kcntrsstelnleuf* ul «in Bubviit dar behaupteten Acöbiesis nicht möglich. da« Begebnis dar iMdltl&lschen Raehprilfung nur beurteilend® Sanaslthas von den Parteien sicht alt» geteilten eigenen Fachwissen da« Tatrichters bestehen keine varfabreacrachtlichen Bedenken (BGH RsV 1967« 371)« verweigerten lfr»t*rsuchungao#thod<*n stunden zur Feststellung der angeblichen As&bleeie nicht zur Verfügung* Bia UnaSglichkeit weiterer AbklSrung dar Cansbeschverden da« Klägers war vielnehr schon den vertraueasfiratllchwi Gutachten zu «ataehaea« dos Landgericht Betts sie bestätigt, und dar Kläger «albst hatts« ohn« jedoch «ine bestlante.