BGH · IX ZB 326/73 vom 07.10.1976
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Sie Beschwerde der Klägerin gegai die Nicht* Zulassung der Revision ia Urteil des 5» Zivil e on ats des Oberlandesgerichta Köln vom 14. Sie Voraussetzungen für die Zulassung der Revision naeh $ 219 Abs. 2 BEO liegen nicht vor* See Bemfungsurteil Mit sieh in Rahnen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung von polnischen Zwangnarbeitera nach Art, VI BEO-SchluSS* Eanach kann die Veraltung des Art« vj sr, 1 Abs» 1 Satz 3 B£ö*SchlußC durch die Feststellung widerlegt werden« bestisaeadsr Grund fUr den Einsatz zur Zwangsarbeit sei die Gewinnung und Aus* sutsung der Arbeitskraft gewesen (BGH Rztf 1969, 519 Nr» 68 j 1970« 566), Hieran hält der Senat fest* Bis Wertung des Be* ruifungogarichte, di« Lebana- und Arbeitsbedingungen dar Klägerin seien nicht BanBC^anrachtcwidrig gewesen, ist aus Reehtsgründen nicht zu beanstanden.