Hi« Beschwerde der Klägerin gegen dl« Kieht-zulassung der Revision im Urteil des 14# Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8# März 1974 wird zurückgewiesen. Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision {§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor. Ile Angriffe der Beschwerde gegen die Beweiswürdigung führen ebensowenig zur Zulassung der Revision wie die (digs einer Verletzung der Aufklärungspflicht# Die von der Klägerin benannten Zeugen brauchte das Berufung sgericht nicht erneut zu vemehaen (BGH Rzx 1967, 500)#
Abschrift
2392 043
Entscheids
d- Senats
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 325/74 BESCHLUSS
in der EntschädigungsSache
Herts Li
Istraöe
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- Pro^eßbevollm&chti£terf
Klägerin und Beschwerdeführerin,
Rechtsanwalt Pr«, Dr.
gegen
Land Rordrhein-Westfalen*
vertreten durch die Landesrentenbehörde,
Tannen Straße 26, Düsseldorf 30,
Beklagten und Beschwerdegegner
tmr XX# Zivilsenat de« Bundeage rieht shots hat am 5. Juli 1977 durch dan Vor si tzende» dichter Mai und di# Richter Zorn, Fuchs» Portaann und Dr. Len#;
beschlossen:
Hi« Beschwerde der Klägerin gegen dl« Kieht-zulassung der Revision im Urteil des 14# Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8# März 1974 wird zurückgewiesen.
Des Beschwe rdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die auSergerlcfatlichen Kosten trägt die Klägerin#
Gründe
Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der
Revision {§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor.
Das Berufungsurteil beruht auf der dem fatrieh-ter vorbehaltenen Würdigung der Beweise und Unstände mw Einzel falls und läßt kein«» Recht »fehl er erkennen#
Ile Angriffe der Beschwerde gegen die Beweiswürdigung führen ebensowenig zur Zulassung der Revision wie die (digs einer Verletzung der Aufklärungspflicht# Die von der Klägerin benannten Zeugen brauchte das Berufung sgericht nicht erneut zu vemehaen (BGH Rzx 1967, 500)#
Mai
Dr. Lang