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BGH · IX ZB 325/74

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 325/74

Hi« Beschwerde der Klägerin gegen dl« Kieht-zulassung der Revision im Urteil des 14# Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8# März 1974 wird zurückgewiesen. Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision {§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor. Ile Angriffe der Beschwerde gegen die Beweiswürdigung führen ebensowenig zur Zulassung der Revision wie die (digs einer Verletzung der Aufklärungspflicht# Die von der Klägerin benannten Zeugen brauchte das Berufung sgericht nicht erneut zu vemehaen (BGH Rzx 1967, 500)#

Entscheidd-DüsseldorfBeschwerdeKlägerinZulassungRevision

Volltext der Entscheidung

Abschrift
2392 043
Entscheids
d- Senats
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 325/74	BESCHLUSS
in der EntschädigungsSache
 Herts Li
 Istraöe
t
- Pro^eßbevollm&chti£terf
 Klägerin und Beschwerdeführerin,
 Rechtsanwalt Pr«, Dr.
gegen
 Land Rordrhein-Westfalen*
vertreten durch die Landesrentenbehörde,
 Tannen Straße 26, Düsseldorf 30,
Beklagten und Beschwerdegegner
 tmr XX# Zivilsenat de« Bundeage rieht shots hat am 5. Juli 1977 durch dan Vor si tzende» dichter Mai und di# Richter Zorn, Fuchs» Portaann und Dr. Len#;
beschlossen:
Hi« Beschwerde der Klägerin gegen dl« Kieht-zulassung der Revision im Urteil des 14# Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8# März 1974 wird zurückgewiesen.
Des Beschwe rdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die auSergerlcfatlichen Kosten trägt die Klägerin#
Gründe
 Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der
 Revision {§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor.
Das Berufungsurteil beruht auf der dem fatrieh-ter vorbehaltenen Würdigung der Beweise und Unstände mw Einzel falls und läßt kein«» Recht »fehl er erkennen#
Ile Angriffe der Beschwerde gegen die Beweiswürdigung führen ebensowenig zur Zulassung der Revision wie die (digs einer Verletzung der Aufklärungspflicht# Die von der Klägerin benannten Zeugen brauchte das Berufung sgericht nicht erneut zu vemehaen (BGH Rzx 1967, 500)#
Mai
 Dr. Lang