■ Dia Beschwerde des Klägers gegen di# Hiebt- -Zulassung der Revision i» Urteil des 17« 2i-viiseaat* des Ofearlandesgsriobts MOnobe» von 14. Das Bascbwerdeverfahren ist gebühren- und aual&genfrel* die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger. Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist» bat der Senat das Berufungsurteil geprüft, El» gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision {§ 219 Ab«.
Entscheidungssammlung des
Senats
Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
IX 23 325/73 B ESC H L U SS? ? ? “
' ’ . . : - - % - - -;v : , .. :
- ' .r
Kläger und Beschwerdeführer, Rechtsanwalt Br«
. -
: = , Sfi
«*«***
FRBISfMT BAYERN,
vertreten durch die Bezii^sfinsnxdijrektlon«
Ä*eb«a 22, Mexan&rastraöe 5,
Eefclagte» und Beschwerdegegner
Der XX. Zivilsenat des Bundesgerichtshoi8 feat as 14. Oktober 1976 durch den Vorsitzenden Richter Hai und dio Richter Henkel» ffecfea* Portnann und Dr. lang
beschlossens
■ Dia Beschwerde des Klägers gegen di# Hiebt- -Zulassung der Revision i» Urteil des 17« 2i-viiseaat* des Ofearlandesgsriobts MOnobe» von 14. Koveafeer 1972 wird ztsrückgewieae».
Das Bascbwerdeverfahren ist gebühren- und aual&genfrel* die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger.
erfind«
Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist» bat der Senat das Berufungsurteil geprüft, El» gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision {§ 219 Ab«. 2 DEG) feat sieb nicht ergeben,
#*i ■ Henkel