BGH · IX ZB 319/78
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PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
.,!»«• Herbert Kläger und Antragsteller, gegen Lend Baden - feUrtteeberg, vertreten durch das Kultuealnlaterlug) ln. !)i$ Landgericht hat die Klage etogewleseii, der Kläger Berufung eingelegt» ohne sieh durch einen bei dee Oberl®»-deegeriebt cugeleeeeiMm ^echteeawelt els Bevollislehtlgten vertreten su Xsstien* #egen dieses list das &«ru~ Mach $ 7$ to Abs.i Sets t IrO hat das ■-roteögericlit, soweit «in« v«rtntwi durch Anwälte gebeten 1st, einer Partei auf ihren Antrag für den fUM&temg «ine» Rechtes»-wait mm* »ahrnehnuiig ihrer Hechte beisuertinen» wenn sie einen m ihrer fertratmag bereiten Hechtsanwalt nicht findet und 4i« r echiisverfolfuag oder Hechteverteidigung nicht «utwilUg oder aussichtslos erscheint, Las Rechten! ttel, des etmmlmgm der Kläger beabsichtigt, ist aussichtslos.