Der IX* Zivilsenat des iän&esgerichtshofs hat an 4* Dezember 1980 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn, Fuchs* Pr* Leng und Gärtner beschlossen: daB dos Kläger Entschädigung nach cam , -C, schon deshalb nicht gewährt werden kenn* well ein fristgerechter Antrag bis zua 1* April 1958 nicht gestellt worden ist* die Entschädigung©-behUrde ita kein© wiederelnsetzuag ln den vorigen Stand gewährt hat und eine solche auch nicht zu erteilen ist. l&zu hätte es der eindeutigen Erklärung bedurft* da3 auch für den minderjährigen Sohn fcit&cbä-digungsansprlicho angemeldet werden* Die Behörde hat euch durch ihr Schreiben von 8.
BUNDESGERICHTSHOF XX Z? Zf&tJJl BESCHLUSS in 4er EntsehäcUgungss&che Arssand 13# rue du Freakreich# - Pro z eD bc vol 1mg ch t i gt e r j gegen Lead Nordrhein - Westfalen# vertreten durch den Regierungspräsidenten in Köln, Beklagten und Eeschverdegegner • 2 *• Der IX* Zivilsenat des iän&esgerichtshofs hat an 4* Dezember 1980 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn, Fuchs* Pr* Leng und Gärtner beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 11* Zivilsenats - EntschMigungssenata - des Ober-1endecgerlchts Köln vom 15* Juni 1979 wird zurJ ckgewle sen * Die außergerichtlichen Kosten dos Beschwerde-Verfahrens tr§gt der Kläger* Grunde Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 219 Abs« 2 ££G liegen nicht vor* Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler entschieden* daB dos Kläger Entschädigung nach cam , -C, schon deshalb nicht gewährt werden kenn* well ein fristgerechter Antrag bis zua 1* April 1958 nicht gestellt worden ist* die Entschädigung©-behUrde ita kein© wiederelnsetzuag ln den vorigen Stand gewährt hat und eine solche auch nicht zu erteilen ist. lurch die bloSe ft aisenaenfilhrung des Klägers io Entschädlgungean-trag seines Veters hat dieser für ihn keine Ehtschädlgungß-ensprüche engeseldet. l&zu hätte es der eindeutigen Erklärung bedurft* da3 auch für den minderjährigen Sohn fcit&cbä-digungsansprlicho angemeldet werden* Die Behörde hat euch durch ihr Schreiben von 8. Jenuar 1968 keine Vi ©der©Inset- Tt f* ^ ■i* sung in den vorigen Stand gewährt. Es entspricht der ständigen Bechtcprccfeung des Bundesgerichtshofs» ds3 Viederein-BCtzimg nicht gewährt wird» wenn die Behörde irrtümlich der Auffassung war# cs lieg© ein fristgerechter Antrag vor (vgl* uQtl RäV 1973» 593) * Burch eine fehlerhafte Erklärung der Behörde über die Buläesigkeit de© Ehtschädigungsantragee vird euch kein Vertrausnsschuts für den Antragsteller begründet (vgl* BOB ß»V 1979» 222)* Mai Zorn