Zivilsenat des Bundosgerichtchots bet es 26« Hei 1961 durch dm Vorsitzenden Richter Mel und die Richter Zorn« Henkel« Fuchs und Sr. JKhnks beschlossen) Sie Beschwerde des Klägers gegen die Klebt* Zulassung der Revision in Urteil des 8. Auf die Besehwerde« die nicht begrtlndet worden ist« bet der Senat des Berufungsurteil geprüft.
Entscheid.-Scmmlg. d. Senats BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ln der Eatschädlguagssoche Brasilien, Kläger und Beschwerdeführer, - ProzeßbevollBÄchtlgter> Rechtsanwalt «egen Lend Rheinland • Pf il vertraten durch das Ministerium der linansen, •StrsSe^ Beklagten und Besehwerdegegner Cer XX. Zivilsenat des Bundosgerichtchots bet es 26« Hei 1961 durch dm Vorsitzenden Richter Mel und die Richter Zorn« Henkel« Fuchs und Sr. JKhnks beschlossen) Sie Beschwerde des Klägers gegen die Klebt* Zulassung der Revision in Urteil des 8. Zivilsenats - Entschüdigungssenats - dos Oberlendesgerichts Koblens von 2. Hei I960 wird zurUckgeviesen. Sie außergerichtlichen Kosten des Besehverdeverfahrens trügt der Klüger. Auf die Besehwerde« die nicht begrtlndet worden ist« bet der Senat des Berufungsurteil geprüft. Eia geaetsll-eber Qruad Ar die Enleeemg der Revision (§ 219 Ahe. 2 BEO) bat eloh nicht ergeben. Mai Zorn