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BGH

Gericht: BGH

Kläger und Beschwerdeführer» - ProzeSbevolloBchtigters Rechtsanwalt gegen Land Rheinland - Pf eis, vertreten durch des Ministeriua der Finanzen» Henkel, ftoobseuftd Or. Jhhnke beschlossent Die Beschwerde des Kltigera gegen die Klebt» Zulassung der Revision la Urteil des 6. bet der Senat das BerufUngaurtell geprüft, Bin gesetsXi» eher Orund für die Zulassung der Revision (f 219 Abs. 2 BBS) bst sich nicht ergeben.

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Volltext der Entscheidung

Entscheid.-Sarninlg. d. Senats
BUNDESGERICHTSHOF
IX za 282/BQ	BESCHLOSS
in der EhtschSdiguagsaache
 Leontin Z Kr»
Brasilien»
Kläger und Beschwerdeführer» - ProzeSbevolloBchtigters Rechtsanwalt
 gegen
Land Rheinland - Pf eis, vertreten durch des Ministeriua der Finanzen»
Jtraße®,
Beklagten und Besehwerdegegnsr
- 2 «*
Der XX. Zivilsenat des Bundesgerichtshöfe bat aa 26. Mal 1981 durch den Vorsitzenden Richter Mal und die Rlebter Zorn. Henkel, ftoobseuftd Or. Jhhnke
 beschlossent
Die Beschwerde des Kltigera gegen die Klebt» Zulassung der Revision la Urteil des 6. ZI» vUsenats - BntsebKdlgungssensts • des Ober» lendesgeriebts Koblenz von 2. Mal 1980 wird curQokgeviesen.
Oie sudergeriohtlicben Kosten des Besebwerde-verfahrena tragt der lOSger.
dat die Beschwerde, die nicht begründet worden ist. bet der Senat das BerufUngaurtell geprüft, Bin gesetsXi» eher Orund für die Zulassung der Revision (f 219 Abs. 2 BBS) bst sich nicht ergeben.
Mal
 Zorn