Beklagten und Beeehwerdegegner Dar IX* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter rial und die Richter Zorn, Fuchs, Br* Lang und Gärtner am 29. Die Beschverde des Klägers gegen dia Mlcht-Zulassung der Revision im Urteil des 3. Die außergerichtlichen Kosten des Beschverdeverfahrens trägt der Kläger« Das Berufungsurteil entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anmeldung von Entschädig ungsansprüchen (vgl.
P^sd^e:d.-Scrnrr'o. cl. $»ncts BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in der Ehtachädlgungssacbe Schau«! * Israel» - ProseBbevollaachtigte: Klüger und Beschwerdeführer» Rechtsanwälte und gegen Lend Nordrhein - Westfalen» vertreten durch den Regierungspräsidenten» |atra3e 4-8, Beklagten und Beeehwerdegegner Dar IX* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter rial und die Richter Zorn, Fuchs, Br* Lang und Gärtner am 29. Här* 1933 beschlossen* Die Beschverde des Klägers gegen dia Mlcht-Zulassung der Revision im Urteil des 3. Zivilsenats des Gberlandesgerichts Köln vom 2« April 1981 wird zurückgeviesen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschverdeverfahrens trägt der Kläger« Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 219 Abs« 2 BEO liegen nicht vor« Das Berufungsurteil entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anmeldung von Entschädig ungsansprüchen (vgl. RzW 1976, 189# 1981, 52 Mr. 9) und zu dem Vertrauensschutz nach § 150 3£G a? (vgl« 1930, 21 Mr. 121 1981, 16)* Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl* zuletzt Beschluß vom 7. September 1982 - 2 BvR 847/80). Mai Zorn