Kal 1931 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn, Henkel« Fuchs und Er. Jähnba beschlosscni Die Beschwerde des Klägers gegen die Rieht« sulassung der Revision la Urteil des 11» Grunde Ausgehend von den Grundsätzen ln BGH RzW 1970« 503 verneint das Berufungsgericht die Zugehörigkeit des oahrsprechl« gen Klägers zun dautsehen sprach- und Kulturfcrele in sixm» des $ 150 Abs» 1 BBB, Es glaubt 1ha nicht« das er bis eu» Beginn der gegen ihn gerichteten Verfolgung (1944) die deutsche Sprache ln seines peraSaLicbea Lobenaberelch überwiegend verwendet hat und begründet 6es ausschließlich alt teteKchilcbea Erwägungen. Die gjnw&wle der Beschwerde dagegen rechtfertigen nicht die Zulassung Ger Revision naoh $ £19 Abs. 2 BBC« Insbesondere liegt Reine Abweichung von den Entscheidungen des BGH R*W 1974» £43 Br. 6 und I960, ££ Hr. 13 vor.
Ent$cheid.-3ümn»'.9' d. Senats Abschrift BUNDESGERICHTSHOF U ZB 27?/^ BESCHLUSS in der Efctsehädigimgssache Er. Franz Hlehael Israel* Klüger und Beschwerdeführer f - ProseSbevollisächtigters Rechtsanwalt gegen Land Rheinland-##«!«» vertreten durch doe Minlsterlua der Finanzen» •StroSeA Bsklogton und Beschwerdegecner a 2 fter EC, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bst ea 25. Kal 1931 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn, Henkel« Fuchs und Er. Jähnba beschlosscni Die Beschwerde des Klägers gegen die Rieht« sulassung der Revision la Urteil des 11» Zivil Senats • EntschSdlgungsseEcto - des Oberlandosgeriefcta Koblenz voa 20. Hai I960 wird zurUctegavlesen. Bis eu9erEerichtlichen Kosten des Beechvsrd*-vsrfahrens trägt der Kläger. Grunde Ausgehend von den Grundsätzen ln BGH RzW 1970« 503 verneint das Berufungsgericht die Zugehörigkeit des oahrsprechl« gen Klägers zun dautsehen sprach- und Kulturfcrele in sixm» des $ 150 Abs» 1 BBB, Es glaubt 1ha nicht« das er bis eu» Beginn der gegen ihn gerichteten Verfolgung (1944) die deutsche Sprache ln seines peraSaLicbea Lobenaberelch überwiegend verwendet hat und begründet 6es ausschließlich alt teteKchilcbea Erwägungen. Die gjnw&wle der Beschwerde dagegen rechtfertigen nicht die Zulassung Ger Revision naoh $ £19 Abs. 2 BBC« Insbesondere liegt Reine Abweichung von den Entscheidungen des BGH R*W 1974» £43 Br. 6 und I960, ££ Hr. 13 vor. Bio Tatsache langjähriger Entwöhnung hat des Berufungsgericht berücksichtigt. Bsl des gebildeten Kläger kann die Beherrschung der deutschen Sprache weh ln der Schrift ein Anzeichen für den überwiegenden Gebrauch la naOgebendan Zeitpunkt sein» Hai Henkel