BGH · IX ZB 259/78
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
£*r IX# Zivilsenat des Bundesgerichtshof a bat aa 19» Juni i960 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn# Fische# Br» Thuwm und Gärtner beschlossen 3 Bie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ia Urteil des 10» Zivilsenats des Oberlandesgerichte Frankfurt (Main) von 14# April 1978 wird zurUckgeviesea* Ein gesetzlicher Cnmd für die Zulassung der Revision (5 219 Abs» 2 HEG) liegt nicht vor, Bas Berufungaurteil ist richtig» Der Kläger hatte i» Erstverfahren den Anspruch auf Entschädigung für Berufsschäden nur auf die Verdrängung aus der Tätigkeit als hehrer an Jüdischen Schulen in Frankfurt gestutzt und unter Bezugnahme auf § 112 BSD Kapitalentachädigung für die Zeit ab der Auswanderung (1* September 1939) bis zu» Beginn der Pension (1# Oktober 1932) verlangt. Weil es für den erst im September 1963 erhobenen Mehraaa-apruch wegen Verdrängung aus der entgeltlichen Tätigkeit als Angestellter Trainer und Sportlehrer des w Jüdischen Turner-