BGH · IX ZB 254/78
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
IB* December 1979 durch it«» Vor^itaendei* Richter Hal und die :;tlchier &»m, Fudha, Pr. thias» und Dr* Lang beschloß -*ent üta v.^cb**rae use Klägers uia ^IshtaaiMm» ftach t^tricHterllcher Entstellung **ar dis berufliche Tätigkeit das Klägers als Mitinhaber seiner Geschäfte durch sein* Verhaftung und EJüazishung st» ungarische» jüdische» Arbeitsdienst vollständig beendet. 1 B£0 eus seiner selbständigen Emerhstdtigheit (Mb Maßnahme» des damals souveränen ungarischen Staates ver~ drängt worden, 00 dad er später durch MtioiraXaosJ^lstiach* Maßnahmen nicht habe nochmals verdrängt verdien kdanea* Zwar hat es der Senat in äs* 196I, 1?4 bei» Alleininhaber eines Betriebes, der viederhelt verhaltet ^wde, den Betrieb eher mittels eines Gehilfen aufrechterhielt, weiter Eixmshaie» daraus erhielte und nach den Jeweilige» ?&fie»tla»ung*n die Arbeit in Betrieb wieder oufnat», auf das Erliegen des von verfolgten betriebenen ünteraehoena abgestellt* Bersr-big« ’-Stände vermag der Tatrichter aber hier gerade nicht feataustellen.