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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Des Bescdiw erdeverfahren ist gebühren- und aus« lagenfrei} die auSergerichtllchen Kosten trägt der Kläger«

©GrundEntsch«tfl*ua*ssacbBUNDESGERICHTSHOFBeschlußKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

2403
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BUNDESGERICHTSHOF
Beschluß

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 Kläger und Beschwerdeführer,
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 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mira 1978 durch dm Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Henkelt Dr. Lang und Gärtner
 beschlossen*
Die Beschwerde des Klägers gegen die Rieht-Zulassung der Revision im Urteil des 6, Zivilsenats - Ehtschädigungssmats - des Oberlandes-* gerichts Koblenz von 18» April 1975 wird zurück -gewiesen.
Des Bescdiw erdeverfahren ist gebühren- und aus« lagenfrei} die auSergerichtllchen Kosten trägt der Kläger«
Grunde
 Auf die Beschwerdtt die nicht begründet w>rdm ist, hat der Senat das Bcaifungsurteil geprüft* Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Aba. Z REG) hat sich nicht ergeben*
Mai
 Henkel