Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Des Bescdiw erdeverfahren ist gebühren- und aus« lagenfrei} die auSergerichtllchen Kosten trägt der Kläger«
2403 O'O BUNDESGERICHTSHOF Beschluß la dar Entsch«tfl*ua*ssacb© Imst «Bit wohnhaft Kläger und Beschwerdeführer, - FmseS&eWllsSchtigtee R u. das lead Rhelnl«aid-Pf»ls, vertreten durah das Mlnlsterlu» der Flaanaen, Hains, Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mira 1978 durch dm Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Henkelt Dr. Lang und Gärtner beschlossen* Die Beschwerde des Klägers gegen die Rieht-Zulassung der Revision im Urteil des 6, Zivilsenats - Ehtschädigungssmats - des Oberlandes-* gerichts Koblenz von 18» April 1975 wird zurück -gewiesen. Des Bescdiw erdeverfahren ist gebühren- und aus« lagenfrei} die auSergerichtllchen Kosten trägt der Kläger« Grunde Auf die Beschwerdtt die nicht begründet w>rdm ist, hat der Senat das Bcaifungsurteil geprüft* Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Aba. Z REG) hat sich nicht ergeben* Mai Henkel