Dozl&lnsinistert Beklagten und Leschwerdegegner Der X>:m Zivilde» HmäesgetrichtshoXe hat am ^9* März 1980 durch den Vorsitzenden Richter Hai und die Richter Zom, rr* Thusa», Portaana und Dr. Lang beschlossen; Ile Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil css ^O. Ale 'xUi3ergv>richtlichen Kosten der : e-schvorde tragt die Klägerin* Gründe in gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (k 219 Abs* 2 BAG) liegt nicht vor. i' as ieru-fungsurtsil weicht nicht von der Rechtsprechung des ■ c-nets ab und wir it keine recht^grundsätzlichen Fragen suf.Auf Art. Ill fcr.
L-p.iSo.e-ia.-Scn-./f, cl. Ssnots Abschrift BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 250/79 BESCHLUSS in der Entschädigungssachs ROSS geborene /•venue« rKanads, Klägerin und Beschwerdeführerin - RroseSbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Land Hessen« vertreten durch den Hessischen ;traBe®. Dozl&lnsinistert Beklagten und Leschwerdegegner Der X>:m Zivilde» HmäesgetrichtshoXe hat am ^9* März 1980 durch den Vorsitzenden Richter Hai und die Richter Zom, rr* Thusa», Portaana und Dr. Lang beschlossen; Ile Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil css ^O. Zivilsenats oe? uberlandeage-riehts Frankfurt am Hain vom if?. "oses-ber 1978 wird zurückgevieoen. Ale 'xUi3ergv>richtlichen Kosten der : e-schvorde tragt die Klägerin* Gründe in gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (k 219 Abs* 2 BAG) liegt nicht vor. i' as ieru-fungsurtsil weicht nicht von der Rechtsprechung des ■ c-nets ab und wir it keine recht^grundsätzlichen Fragen suf. Auf Art. Ill fcr. 11 Abs. 1 des J. ndG von» ?9. Juni 19% kann die Klägerin rieh schon deshalb nicht berufen, vre 11 die Vorschrift nach ihrem eindeutigen ortlaut die Anfechtung eines Vergleichs nur zuldüt, wenn er vor Verkündung des Gesetzes geschlossen war* !tr fragliche Vergleich ist aber erat 19b? geschlossen worden* ? ie Auffassung dar Lecchwerde, die spätere Änderung der Rechtsprechung zu <* 160 Lf habe die Vergleichs- grun&Xage zu Gunsten dar Klägerin verschöben* 3teht ia -‘iderspruch zu dsns voa Tatriebter restgeatollten Sachverhalt* Panach *ar bei Vergioichsschlug zwischen den Parteien mir streitig* ob die Klägerin nach *> 4 oder nach v> 160 S&C anspruchaberechtigt war. Pi» Parteien gingen also ü bereins tiiaoand von einer s Ilgens inen An-sprucfaabsrechtigung dar Klägerin aus« Hai Pr* Lang