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BGH

Gericht: BGH

Der IX# Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat «ä 16# Juni 1977 dwell die Richter Dr* Timm, Zorn, Henkel, Portstann und Br# Lang beschlosseni Die Beschwerde dee Klägers gegen die flicht« Zulassung der Revision im Urteil dee 13« XI« vilsenats dee Oberlandesgerlchts Einehen von 12# Dttialwr 1973 wird zurückgeviesen. gründe Der Kläger verlangt die Heute nach § 31 Abs# 2 BEO. Er hat dm Anspruch erstmals im November 1971 durch Be« Zeichnung der Beschwerden und Beeinträchtigungen, die seine ErverbsfMhigkeit Beeinträchtigen, erläutert# Des Berufungsgericht geht damn aus# dai die Frist in § 190 a Abs. 1 wm Jedenfalls am 16# Juli 1970 - sechs Monate nach VerküiKlung der ErgVö zur 6# W~MM (Art# III Mt. 1 Abs. 2, 4 und 3 Bl^-Bchlußö) - abgelaufen gewesen und der Kläger deshalb alt dm Anspruch ausgeschlossen ist#

HenkelBESCHLUSSBUNDESGERICHTSHOFAnspruchdarBeschwerdeKläger

Volltext der Entscheidung

Abschrift
2577 075
zur Entscheidungssammlung des Senats
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
in dar Entechädigungasach«
Saauel ftordeehai
 Israel,
Kittgar und Beschwerdeführer,
- Prozeßbevollattchtigter: Rechtsanwalt
 gag«i
Freistaat Bayern,
 vertreten durch die Sazirksflnanadlrektion Nünahen, Alexandr&strasse 3, München 22,
Beklagten und Beschwerdegegner
~ 2 -
Der IX# Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat «ä 16# Juni 1977 dwell die Richter Dr* Timm, Zorn, Henkel, Portstann und Br# Lang
 beschlosseni
Die Beschwerde dee Klägers gegen die flicht« Zulassung der Revision im Urteil dee 13« XI« vilsenats dee Oberlandesgerlchts Einehen von 12# Dttialwr 1973 wird zurückgeviesen.
Dee desehverdeverfahren let gebühren- und
 auslftgenfrelg di# außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger.
gründe
 Der Kläger verlangt die Heute nach § 31 Abs# 2 BEO. Er hat dm Anspruch erstmals im November 1971 durch Be« Zeichnung der Beschwerden und Beeinträchtigungen, die seine ErverbsfMhigkeit Beeinträchtigen, erläutert# Des Berufungsgericht geht damn aus# dai die Frist in § 190 a Abs. 1 wm Jedenfalls am 16# Juli 1970 - sechs Monate nach VerküiKlung der ErgVö zur 6# W~MM (Art# III Mt. 1 Abs. 2, 4 und 3 Bl^-Bchlußö) - abgelaufen gewesen und der Kläger deshalb alt dm Anspruch ausgeschlossen ist#
5 *
Das 1st richtig, üfcer 41« hier erhebliche» Rechts-fragen tot 4er Ihindesgerichtshof entschieden; auf die Urteile RsW 19?5f 16» ®*r. £; Iö4 wird verwiesen*
Dr. ftxiMi
 Henkel