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BGH

Gericht: BGH

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Hicht-euleeeung der Revision in Urteil dee 9. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde* Verfahrens trägt die Klägerin. Die Ansieht des Berufungsgerichts * da8 der Anspruch auf Hdrtsausgleieh nach 5 171 820 wegen fehlender Substantllerung bis sun 31.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
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in der Entachädigtmssaache
 Henia P ■■WMi
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• ProEtfObevollmächtlgtei
 Klägerin und Beschwerdeführerin» Kechtoanvülte Dr.	und
 gegen
Lud Beden - Württemberg, vertreten durch des JUet&nlnleter&un Baden-Württemberg, >latx<B|
Beklagten und Besetowerdegegner
-
Dor XX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hot on 20. April 1981 durch dm Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Henkel* ruche* Gärtner und Dr. Jäfcnke
 beschlossen*
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Hicht-euleeeung der Revision in Urteil dee 9. Zi-vilsenate dee Oberlandesgerichts Stuttgart voa 28. Härx 1980 wird surückgewieaen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde* Verfahrens trägt die Klägerin.
ff .r
Sin gesetxliober Grund fUr die Zulassung der Revision ($ 219 Abs. 2 BBO) liegt nicht vor.
Die Ansieht des Berufungsgerichts * da8 der Anspruch auf Hdrtsausgleieh nach 5 171 820 wegen fehlender Substantllerung bis sun 31. Deseaber 1969 erloschen sei* entspricht der Sech* und Rechtslage (ROH Rstf 1977* 172| vgl. RsV 1980* 96).
Mal
 Gärtner