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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat an 22. Hei 1979 durch den Vorsitssadea Richter Mal und die Richter Henkel, Portaenn, Dr, lang und oartner beschlossern Sie Beschwerde der Beklagten gegen die Klehtsalasmng der Revision in Urteil des 18. Sie außergerichtlichen Kosten der Beschwerde trdgt die Beklagte.

LangSenateZBBUNDESGERICHTSHOFAbschriftmalenBeschwerdeRevision

Volltext der Entscheidung

cheid.-Sommlg. d. Senate
 Abschrift
2411 074
BUNDESGERICHTSHOF
IX ZB ZkO/TI	BESCHLUSS
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 Dr. Luis
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Rechtsanwalt
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Ser XX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat an 22. Hei 1979 durch den Vorsitssadea Richter Mal und die Richter Henkel, Portaenn, Dr, lang und oartner
 beschlossern
Sie Beschwerde der Beklagten gegen die Klehtsalasmng der Revision in Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlendesgerichts München von 17. Deseaber 1976 wird zurückgevieeen.
Sie außergerichtlichen Kosten der Beschwerde trdgt die Beklagte.
8 r Q n d e
Auf die Beschwerde, die aioht begründet werden ist, hat der Senat das Berufungsurteil geprüft, da gesetzlicher Crund für die ftilasanag der Revision () 219 Abs, 2 da) hat sieh nicht ergeben.
Mal	Br. Lang
 Beglaubigt: