Volltext der Entscheidung
Putsch.-Sanmilunp; d. Senat;
03*
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 239/75 BESCHLUSS
in der mtmhMM&wag&BmhQ
1, ietty
th St. apt.
2.
Rechteanwalt Br. Brio
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Beschwerdeführer9
gegen
Keglenmgebesirksamt Heuetadt/WeinstraBe,
Be sehwerdegegner
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Biehter Mai und die Hiehter Wüstenberg, Zorn» Henkel und Dar* Thums
m 10« Mai 1973 beschlossen:
Die Beschwerde vom 20» April 1973 gegen die Zurüeksendung der Klageschrift durch das Oberland eegericht in Zweibrücken wird verworfen, weil sie sich nicht gegen einen mit der Beschwerde anfechtbarem Beschluß richtet»
Das Beschwerdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei j die außergerichtlichen Kosten tragen die Beschwerdeführer»
Mai
Br« Thums