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BGH · IX ZB 237/73

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 237/73

Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeöbevollnächtigte t Rechtsanwälte gegen Freistaat Bayern, vertreten durch die Bezlrksflnanadlrektion München, istraße 3, München 22, Per IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat an 23m Hovecebar 1930 durch dan Vorsitzenden Richter Rai und die Richter Zorn» Portaann, Pr« tang und Pr* Jöhnke beschlossen!

Pr£mRaiMünchenBeschwerdeKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

Abschrift

*
ntscheid.-Samrr:ig.d.5c • ^
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 237/73	BESCHLUSS
ln der Entschädigungssache
 Gerschon
A H
str* 24,
, Israel,
t
Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeöbevollnächtigte t	Rechtsanwälte
 gegen
Freistaat Bayern,
 vertreten durch die Bezlrksflnanadlrektion München,
 istraße 3, München 22,
Beklagten und Beschwerdegegner
z

Per IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat an 23m Hovecebar 1930 durch dan Vorsitzenden Richter Rai und die Richter Zorn» Portaann, Pr« tang und Pr* Jöhnke
 beschlossen!
Die Beschwerde des Klägers gegen die Richten« lascung der Revision im Urteil des 16« Zivil« Senats des Obsrl&ndesgerichts Einehen vom 23m Februar 1979 wird aurückgewlesen*
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde« Verfahrens trägt der Kläger«
Gründe
 Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund (5 £19 Abs« £ BSC) liegt nicht vor«
De3 euch das Verlangen nach Kärtesuagleieh gemäß § 171 BEO fristgerecht erläutert werden mußte» hat der Senat in Rar* 1977» 172 ausgesprochen« Zur Erläuterung gehört aualn-dest die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers in groben Zügen (BGH Rav 1980» 99 Rr« 6)« £ie fehlt Mer«
Rai
 Dr« Jähnke