Die Beschwerde dee Iaggers gegen die Nicht-Zulassung der Revision in Urteil dee A* Zivilsenate des Oberlendesgericfats Zweibrücken vom 19« Mrz 1980 wird zurüekgewlesen* Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor* Die Frist für den Widerruf nach § 203 Abs* 2 BEO beginnt zu laufen, wenn der zuständige Sachbearbeiter sichere Kenntnis vom Vlderrufsgrund erlangt hat (BGH RxW 1978, 11Af Beschluß vom 3.
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 220/80 BESCHLUSS in der £nts<&ädigungsSache Szaul C _ 6f a Israel* Kl&ger und Beschwerdeführer, • Prozeßbevollmäehtigters Rechtsanwalt m». gegen tend Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, K^Bt-Fg^M^-Straße 1, Mainz, Beklagten und Beschwerdegegner Der XX* Zivilsenat des I^lesgerichtshofs hat am Dezember I960 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn, Dr* tang und Gärtner beschlossen: Die Beschwerde dee Iaggers gegen die Nicht-Zulassung der Revision in Urteil dee A* Zivilsenate des Oberlendesgericfats Zweibrücken vom 19« Mrz 1980 wird zurüekgewlesen* Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-Verfahrens trägt der Kläger*' Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs* 2 BBC) liegt nicht vor* Die Frist für den Widerruf nach § 203 Abs* 2 BEO beginnt zu laufen, wenn der zuständige Sachbearbeiter sichere Kenntnis vom Vlderrufsgrund erlangt hat (BGH RxW 1978, 11Af Beschluß vom 3. Juni 1930 - XX ZS 538/79, zur Veröffentlichung bestimmt)* Nach dm Feststellungen des ßerufUngsrich-ters war dies nicht vor den 31* Januar 1975 der Fall, die Frist bei Zustellung des Bescheids am 30* Hai 1973 mithin noch nicht abgelaufen* Die Er^ssenserwägungea, auf die der Beklagte den Widerruf und das RUckforderungsvsrlengsn stützt, billigt er ohne Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs* Nachlässigkeiten der Behörde mögen in Ausnahme- Sfr fällen den Widerruf eis unzulässige Recht saueUbung (§ 242 BGB) erscheinen lassen (vgl. BGH aaO). Daraus* daß die Be« hörde nach der Aufdeckung der Wah*heltsverletzungen ln dem daß sich der Kläger falscher eidesstattlicher Versicherungen dieses Zeugen bedient hatte* und Ihn für einige Jahre weiter» hin Leistungen gewährt hatte* kenn er nichts für sich herleiten« Hit Ihren Widerruf setzte sie sich nicht ln Widerspruch su ihren eigenen früheren Verhalten« Verfahren des Zeugen Br« S zunächst nicht erkannte* Mal Gärtner