Beklagten und Besohwerdegegner Der IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat m 26» Mai 1981 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn« Henkel, Fuchs und Br« Jähnke beschlossen! Buroh Bescheid vom 23« Januar 1977 verweigerte die Beklagte eine Abhilfe, veil das Gesuch vom März 1971 bisher nicht aus» reichend begründet worden sei« Sie beharrte auf diesen Ermessens» grund auch la gerichtlichen Verfahren, nachdem der Kläger in März 1977 eine Schilderung der Umstände seiner Internierung in Ragland und Kanada vorgelegt hatte« Das Landgericht und das Berufungsgericht durch Bezugnahme haben die EraesaerservSguneen der Beklagten gebilligt« Das steht in Einklang nit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Rsw 1973« 228; 1979« 68« 69t Besehlud voo 13.
Ent5eheid-Samm:g. c-* senofs BUNDESGERICHTSHOF bk SCHLUSS in dor itetschädlsuagssftebe Dr. GerWullus - ProrcObevolliaäobtigtor» Kläger und Beschwerdeführer, Rechtsanwalt g*ß«» Freia und HaasMtedt Hntourg» wrtwtw durch da« tot für Vledargutaaohung, »träte *- Beklagten und Besohwerdegegner Der IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat m 26» Mai 1981 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn« Henkel, Fuchs und Br« Jähnke beschlossen! Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 9« Zivilsenats des Hanseatischen Obertaxulesgcrichts zu Hamburg vom 11» Juni 1980 wird zurück» gewiesen» Die außergerichtlichen Kosten des Beschveraeverfcdsrens trägt der Kläger« Gründe Der 1922 geborene Kläger war als deutscher Jude vom 16« Mai 1940 bis 6» Januar 1943 in Großbritannien und Kanada interniert« Eine Entschädigung dafür lehnte der bestandskräftig gewordene Bescheid vom 31« Mai 1961 ab« 1m März 1971 beantragte der Kläger unter Hin» weis auf BGH RzW 1971t 116 Abhilfe« Die Aufforderungen der Behörde vom Juni 1975 und Februar 1976t die (Instände vorzutragen, aus de» nen sloh eine Mißachtung reohtastaatlioher Grundsätze (§ 43 Abs« 1 Satz 2 Nr« 1 BEO) ergebe, blieben ohne Antwort« Buroh Bescheid vom 23« Januar 1977 verweigerte die Beklagte eine Abhilfe, veil das Gesuch vom März 1971 bisher nicht aus» reichend begründet worden sei« Sie beharrte auf diesen Ermessens» grund auch la gerichtlichen Verfahren, nachdem der Kläger in März 1977 eine Schilderung der Umstände seiner Internierung in Ragland und Kanada vorgelegt hatte« Das Landgericht und das Berufungsgericht durch Bezugnahme haben die EraesaerservSguneen der Beklagten gebilligt« Das steht in Einklang nit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Rsw 1973« 228; 1979« 68« 69t Besehlud voo 13. Kal 1980 - » 2» 65^70) und vtrft keine Rechtsfrage von gnmdsätsaicber Bedeutung auf. Hai Fuchs