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BGH

Gericht: BGH

Der XX« Zivilsenat dee Bundssgerichtahofa hat am 25* Uovesfcer 1900 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn» Portaann, Dr« Leng und Dr« Jähßke beschlossen; Gründe Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund <5 219 Aha« 2 BBC) liegt nicht vor« Pas Berufungsgericht vermint ms Klcgeaaspruch von einen zutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt aus mit Erwägungen tatsächlicher Art« An sie 1st des Bevleionage» rieht gebunden« Verfahrensfehler * wie sie der Beschwerdeführer geltend Sachen nächte« könnten die Zulassung der Revision nicht begründen (SCI!

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Volltext der Entscheidung

ntscheid.-Sairim’g- d. Senats
 Abschrift

BUNDESGERICHTSHOF XX ZB 216^9	BESCHLUSS
in der Efctsehääigungssache
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Brasilien,
- Prozeä bevolleächtigter*
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Klüger und Beschwerdeführer, Rechtsanwalt
 gegen
Bundesrepublik Deutschlend, vertreten durch das Bunde svervaltungssat, H4lBBBrlng 9» Kl
 Beklagten und Beschverdegegner
2

Der XX« Zivilsenat dee Bundssgerichtahofa hat am 25* Uovesfcer 1900 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn» Portaann, Dr« Leng und Dr« Jähßke
 beschlossen;
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5* Zivil« senats des Oberlendesgerichts Köln vom 19# März 1979 wird zurtickgevieaen«
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde» Verfahrens trägt der Kläger«
Gründe
 Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund <5 219 Aha« 2 BBC) liegt nicht vor«
Pas Berufungsgericht vermint ms Klcgeaaspruch von einen zutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt aus mit Erwägungen tatsächlicher Art« An sie 1st des Bevleionage» rieht gebunden« Verfahrensfehler * wie sie der Beschwerdeführer geltend Sachen nächte« könnten die Zulassung der Revision nicht begründen (SCI! 1967« 281 Kr« 33; 431 Kr« 42 ) *
Mai
 Dr« Jähnke