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BGH

Gericht: BGH

Cie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ln Urteil des 16* Zivil« Senats des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 6* April 1979 wird zurückgewieeen. Gründe Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund (§ 219 Abs* 2 EEG) liegt nicht vor* Das Berufungsgericht untersucht die tatsächlichen Verhältnisse vor und nach den Abschluß des gerichtlichen Vergleichs von 17* Oktober 1975« Zs stellt fest» daß eine Änderung nicht eingetreten ist« Der rechtliche Ausgangs« puokt des Berufungsgerichts ist zutreffend (§ 206 Abs* 2 B2G» vgl.

Zitierte Normen: § 219 EEG
tatsächlichCieCrBeschwerdeKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

£n*scheid.-Sam.Ti!g. d. Senats
 Abschrift

BUNDESGERICHTSHOF IX ZB PQ7/7f	BESCHLUSS
in der SJatschädigungssache
 Szaerel A, Avenue de Xa
 Courtry,
9 Frankreich,
 Kläger und Beschwerdeführer,
- FroaeSbevollmächtigteri Reehtssnvßlt Br*
gegen
 Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Landesrentenbehärde, T^H^strsöo 26,
Beklagten und Beschwerdogcgner
2

Der XX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat m 25* November 1930 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn* Fortnazm» Cr* Lang und Cr* Jfttok*
beschlossen!
Cie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ln Urteil des 16* Zivil« Senats des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 6* April 1979 wird zurückgewieeen.
Cie außergerichtlichen Kosten des Beschwerde« Verfahrens trägt der Kläger*
Gründe
 Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund (§ 219 Abs* 2 EEG) liegt nicht vor*
Das Berufungsgericht untersucht die tatsächlichen Verhältnisse vor und nach den Abschluß des gerichtlichen Vergleichs von 17* Oktober 1975« Zs stellt fest» daß eine Änderung nicht eingetreten ist« Der rechtliche Ausgangs« puokt des Berufungsgerichts ist zutreffend (§ 206 Abs* 2 B2G» vgl. BGH R*# 1979» 1J4j 142 Sr* 14). Sei» tatsächlichen Feststellungen binden das Revieioasgerieht. Verfahrensfehler der behaupteten Art körnten die Zulassung der Revision nicht begründen (BGH R*w 1967» 281 Hr. 331 431 hr* 42).
Hai
 Er. Jätoke