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BGH · IX ZB 201/80

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 201/80

Die Gebärde lehnte durch Bescheid vom >• September 1969 den Anspruch wegen Bohrens an Leben als verspätet ab, Der Antrag aus eigenen Pacht sei nach Art, III hr, 1 Abs, 1 BLO-SchluSG fristgerecht gestallt worden, weil der Klägerin nach dieser De- las Berufung»garicht rilligt di© Verweigerung der Abhilfe, veil die Klägerin keinen Anspruch auf die i« lv/eitver fehren begehrten Leistungen hnt, im Einklang alt der ständigen Hechteprechuag des Bundesgerichtshofs (Hz*; 1979# 66 &. Ter in Köln geborene Ehe-fasnn der Klägerin wer nach ihrer Herstellung von dort nach Holland ouegevrandert. Deshalb vor sie wegen solcher Ansprüche, die eie aus seiner Verfolgung herleitet, bereits nsch j 4 Al», 1 Hr. 1 Buchstabe c alt § 1 Abs* 3 Hr* 1# 5 13 EEC in der bis zun 17. Fesselte gilt von den Ansprüchen# die sie daraus herleitet# da£ sie als nicht-jüdischer Fhepzrtner einen Verfolgten nahe stand. Vena die Ecttschädlguagsbe-hörde die auf eigene Schädigung gestützten Ansprüche für zulässig erachtet# weil sie# für die Klägerin erkennbar# ein Keuentragsrecht nach Art. Ill Hr. 1 Abs. 1 3SG«£chlu8G für gegeben hält# gewährt eie dadurch keine -iedoreinSatzung in die versäumte Frist des £ 189 £10 (FGn esO), die die Nechmelduog nech 55 189 e Abs.1#

geborenSchädigungständigKölnAnspruchKlägerin

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IX ZB 201/80
BES CHtUSS
ln der Entecdiädigungssache
 Martha Gertrud 3	geborene
6,	«*s	Niederlande,
 Klägerin und Beschwerdeführerin,
- Prozeöbevollaächtigter* Rechtsanwalt Dr.
Ten Haag -
gegen
 Land Nordrhein - Westfalen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Köln, Z4HH^£tr&3e A,
Beklagten und Beschwerdegegner
- 2 ~

Par IX, Zivilsenat des Inmdesgerlchtshofe hat &a 11, Hovesber 1980 durch den Vorsitaandan dichter Kai und die Richter Henkel, Fuchs, Portmann und Gärtner
 beschlossen:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Picbt-zulassung der Devieion in Urteil des 11« Zivilsenats (Entschädiguagssenats) des Oberlendesgerichte Köln vom IO, Juni 1980 wird surück-gewiesen,
 Pie außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-Verfahrens trägt die Klägerin,
&XJL&JS. fl
 Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Aba« Z BBG) liegt nicht vor,
!>ie Klägerin stellte erstmals &a 31« Dezember 1965 unter Berufung auf ein ihr als der nicht jüdischen Witwe eines aus Deutschland etassBcaden jüdischen Verfolgten zu-stehendes Meuantragarecht einen Antrag auf Entschädigung und neidete Ansprüche wagen Schadens an Loben und eigener * chMigung sowie ererbte Ansprüche an. Die Gebärde lehnte durch Bescheid vom >• September 1969 den Anspruch wegen Bohrens an Leben als verspätet ab, Der Antrag aus eigenen Pacht sei nach Art, III hr, 1 Abs, 1 BLO-SchluSG fristgerecht gestallt worden, weil der Klägerin nach dieser De-
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Stimmung ein Anspruch auf I nt Schädigung ere ta&lig suge-stanken habe«
las Berufung»garicht rilligt di© Verweigerung der Abhilfe, veil die Klägerin keinen Anspruch auf die i« lv/eitver fehren begehrten Leistungen hnt, im Einklang alt der ständigen Hechteprechuag des Bundesgerichtshofs (Hz*; 1979# 66 &. w. Kcchv.). Ter in Köln geborene Ehe-fasnn der Klägerin wer nach ihrer Herstellung von dort nach Holland ouegevrandert. Deshalb vor sie wegen solcher Ansprüche, die eie aus seiner Verfolgung herleitet, bereits nsch j 4 Al», 1 Hr. 1 Buchstabe c alt § 1 Abs* 3 Hr* 1# 5 13 EEC in der bis zun 17. September 1963 geltenden Fassung snspruchsberechtigt. Fesselte gilt von den Ansprüchen# die sie daraus herleitet# da£ sie als nicht-jüdischer Fhepzrtner einen Verfolgten nahe stand. Sie wer ebenfalls von Deutschland nach Holland eusgeraandert {§ 4 Abs. 1 Hr. 1 Buchstabe e BEG öF). Ae 17. September 1965 war in der Heehteprechuag anerkennt, d&3 bei Mischehen die gegen die Juden gerichteten VerfolgungsaaBnQhiaen euch den nicht jü di schon Ehepartner treffen sollten (BGH Rzv 1979# 272 &• w. Hacbw.)• Vena die Ecttschädlguagsbe-hörde die auf eigene Schädigung gestützten Ansprüche für zulässig erachtet# weil sie# für die Klägerin erkennbar# ein Keuentragsrecht nach Art. Ill Hr. 1 Abs. 1 3SG«£chlu8G für gegeben hält# gewährt eie dadurch keine -iedoreinSatzung in die versäumte Frist des £ 189 £10 (FGn esO), die die Nechmelduog nech 55 189 e Abs. 1#
139 b SLG ermöglicht hStte.
Der erst es 5* September 1969 gestellte Antrag euf Fi ödere ins© tzuag in die ver&ä teste Antragsfrist genügt

<•» /j M
nicht den an ihn nach dar ständigen Rechtsprechung des Hundesgerlchtshof» (vgl* Hz# 1978, 105 »• w* Hscbv.) zu stellenden Anforderungen*
Hei
 Gärtner