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BGH

Gericht: BGH

t»er XX» Zivilsenat das Bundesgerichtshofs hat en 23» November I960 durch d$m Vorsitzenden Richter tfai und die Richter Zorn« Portmana, ir# Leng und Br» Jähnke beschlossen! Plc Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil das 8» Zivilsenats - Entecbädigungßsenats -cos Oberlandesgerichts Koblenz von 17* Eovea-bar 1978 wird zurückgewi e s^n. Die medizinische Beurteilung des Felles durch das Berufungsgericht weicht nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtstofs ab und wirft keine ungeklärten Rechtsfragen auf» fis ist Aufgabe des Tatrichters zu beurteil», welche

FrageBerufungsgerichtfrühBeschwerdeCrKlägerin

Volltext der Entscheidung

Hntscheid.-Sammig. d. Senats
 Abschrift
*s2rj
 uj^mm
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
in der EntsohädißUß^Macha
 Fajga KgHpt geborene ww*»
998	Avenue,	L^BB,	Kanada,
 Klägerin und Beschwerdeführerin,
- ProaeSbevolXnächtigterj Rechtsanwalt
 gegen
Land Rheinland-Pfalz,
 vertreten durch das Ulnisteriua der Finanzen#
Stra3e 1,
»
Beklagten und Boschwerdeg^&*5ör
2
^3
t»er XX» Zivilsenat das Bundesgerichtshofs hat en 23» November I960 durch d$m Vorsitzenden Richter tfai und die Richter Zorn« Portmana, ir# Leng und Br» Jähnke
 beschlossen!
Plc Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil das 8» Zivilsenats - Entecbädigungßsenats -cos Oberlandesgerichts Koblenz von 17* Eovea-bar 1978 wird zurückgewi e s^n.
Lie Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten dar Beschwerde»
Gründe
 Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs» 2 BEO) liegt nicht vor»
Des Berufungsgericht 1st überzeugt, daS sein früheres Urteil auch aus heutiger Sicht richtig ist» Für Abhilfe 1st danach aus Rechtsgründen kein Raun» Es körnt nicht darauf an, ob keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der früheren Entscheidung vorhanden sind, vorauf sich die Behörde in Ausübung ihres Ensessens hätte berufen kbimen»
Die medizinische Beurteilung des Felles durch das Berufungsgericht weicht nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtstofs ab und wirft keine ungeklärten Rechtsfragen auf» fis ist Aufgabe des Tatrichters zu beurteil», welche
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Bedeutung dos fehlen von Erückoesyssptoasn für die Frage des VerfolguegsBuaaaaseBhaaga hat. ReehtsgrundsStalich kamt diese Frage hiebt beantwortet werden.
Kal	Cr.	Laag