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BGH

Gericht: BGH

11* Oktober 1979 durch den Vorsitzenden Richter Bai und di# Die Beschwerde dar Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 13* Zivilsenate dos Qborlaiuiesgericfeta Düsseldorf vo» Pie aul* rgerichtlichen dosten der Beschwerde trägt die Klägerin« Der Berufungsrichter billigt die Ermessenserwägung des Beklagten» Abhilfe zu versagen, veil das vorangegangene Ab-hilfoverfahren aus Verschulden des Proaeöbevollsiächtigten der Klägerin - nicht genügende Begründung der Revision -nicht zm Ziel geführt habe* Bas ist rechtlich nicht zu beanstanden* Bio Meinung der Beschwerde, der Beklagt# habe dies# Ernesseneervägung fallen lassen, steht 1st Widerspruch sum featgeateXXto» Sachverhalt«

SoncfsDüsseldorfGrundsatzAbschriftBeschwerdeKlägerinRevision

Volltext der Entscheidung

Whchejd-Sairin-.Jrj.d.Soncfs
'	Abschrift	24^4	0/4
BUNDESGERICHTSHOF I* »	BESCHLUSS
in der Ent3 chä äigungsaache
 Esther H| rue v
Frankreich»
Klägerin imd Beschwerdeführerin»
- Proxeßbevollaächtigtei
 Rechtsanwälte Dr*
g*Ä#»
Land Nordrheia-Westf alen 9
vertreten durch die Landesrentenbehörde llordrheis^v/estfalen» Tannenatrade 26» Düsseldorf 3ö#
Beklagten und B^schwerdegegner
1,7
Per XX* Zivilsenat das Bundesgerichtabofs hat aa
11* Oktober 1979 durch den Vorsitzenden Richter Bai und di#
Richter Benkel, rortmam, Pr* J^mglind Oirtner
 beschlossan)
Die Beschwerde dar Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 13* Zivilsenate dos Qborlaiuiesgericfeta Düsseldorf vo»
B* Februar 1979 wird zurUckgewiesan*
Pie aul* rgerichtlichen dosten der Beschwerde trägt die Klägerin«
Gründe
 Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision
(§ 219 Abs* 2 BEO) liegt nicht vor*
Der Berufungsrichter billigt die Ermessenserwägung des Beklagten» Abhilfe zu versagen, veil das vorangegangene Ab-hilfoverfahren aus Verschulden des Proaeöbevollsiächtigten der Klägerin - nicht genügende Begründung der Revision -nicht zm Ziel geführt habe* Bas ist rechtlich nicht zu beanstanden* Bio Meinung der Beschwerde, der Beklagt# habe dies# Ernesseneervägung fallen lassen, steht 1st Widerspruch sum featgeateXXto» Sachverhalt«
tim VerschlJzÄerung der anerkannten Verfolgumgsleldm verneint der Tatrichter ohne Rechtsfehler* Er beachtet hinsichtlich der Oesentechau die Grundsätze ln BGH RsW 1973, 171* Von diesen Grundsätzen ist der Senat seither nicht abgesehen, insbesondere nicht in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung Hz'/ 1977, 37*
Dr. Lang