Cie Beschwerde der Klägerin gegen die tlichtaulaesuag der Revision in Urteil des 17. Bin gesetzlicher Grund für'die Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 BEO) liegt nicht vor« Das Berufungsurteil beruht auf dar den Tatrich» tor obliegenden ^lrdiguag der Beweise und Uastände des Einself alls. Cer rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist EUtreffend, Eine Entschädigung für Ausbildungsschaden kenn nur zuerkannt werden» vena die Klägerin la Zuge einer in Berlin begonnenen Verfolgung (§ 66
Bunde sgericht sho t 2480 015 I* 1&3/72 Beschluß ln der Entschüdigungssacl;© Sabina Z flHi » geboren© - Prö^oCbcvollr^chtigtorj Klägerin und Beschwerdeführerin, Re chtscnwalt Land Berlin, vertreten durch den Senator für Inneres, Berlin 30, Potsdener Straße 106, Beklagten und Boschwardogegner <S"3 - 2 • Car ZK. Zivilsenat da» Bundesgerichtshofs hat m £0. Jenuar 1976 durch dsa Voraitaenden Richter K&i und di« Richter Zorn« Henkel« Cr. Tbuaa und Cr. Lang beschlossen« '' 'u Cie Beschwerde der Klägerin gegen die tlichtaulaesuag der Revision in Urteil des 17. Zivilsenats des Konaergorichts von 30. Kovaabcr 1971 wird surUckgtvie» sen. Das Bsschwerdsverfehren ist gebühren» und cuslageafreif die euGergerlchtll» chen Kosten trägt die Klägerin. Grunde » . .......... Bin gesetzlicher Grund für'die Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 BEO) liegt nicht vor« Das Berufungsurteil beruht auf dar den Tatrich» tor obliegenden ^lrdiguag der Beweise und Uastände des Einself alls. Kit der Rüge nangolnder Aufklärung kenn die Zu» laseung der Revision nicht erreicht werden. Cer rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist EUtreffend, Eine Entschädigung für Ausbildungsschaden kenn nur zuerkannt werden» vena die Klägerin la Zuge einer in Berlin begonnenen Verfolgung (§ 66 f: h: t I • 3 • Aba. 1 Seta 1 B50) odor ela Vertriebene la Zuge einer ln Krakau begonnenen Verfolgung (§ 64 Abs. 1 Bets 2 820) gescliä tilgt worden ist. Eine Schädigung ln Berlin hält der Tatrichter aus tatsächlichen Gründen für nicht erwiesen. Er konnte sich auch nicht davon über» saugen» dad die Klägerin Vertriebene 1st. Seine Ausführungen lassen erkennen» daO Iba dafür genügt hätte, dag eich die Klägerin ln Polen der deutschen Sprache bedient hätte. Kai Br. Leng \ 6 M fc--' & m I /