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BGH

Gericht: BGH

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ricbt-suluseung der Revision im Urteil des 4. Die au3ergerichtlichen nosten des Beschwerde-verfahrene trägt die Klägerin. Gründe Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat das BeruXungsurteil geprüft.

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Volltext der Entscheidung

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IX Zb 177/BO
BESCHLUSS
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Klägerin und t>eschwercelUbrerinf
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gegen
 Land Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, FflBB--tr.
de^iagten und I^eGchwez^degegner
 
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ler I\« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat cm 8« Januar 1981 durch den Vorsitzenden Richter Kai uni die Richter 2,omt fuchs, Ür. bar.g und Gärtner
 Beschlossen:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ricbt-suluseung der Revision im Urteil des 4. Zivilsenats des Gberlandesgerichts Zweibrücken voss 16. Jarmer 1$£0 virb zurückgewiesen.
Die au3ergerichtlichen nosten des Beschwerde-verfahrene trägt die Klägerin.
Gründe
 Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat das BeruXungsurteil geprüft. Bin gesetzlicher Grund für di© Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 B£G) hat sich nicht ergeben.
Hai
 Gärtner