i, Mainz, Beklagten und Ueschwerdegegner, Der X3>, Zivilsenat des öundesgerichtshnfs hat am 2. «n lS7fc durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Sichter Zorn, Fuchs, Portaann und Gärtner beachloseem Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ficht-xuiaeeung der Revision in Urteil des 3. Daß das Berufungsgericht bei dieser Sachlage nicht zur Feststellung einer Bedürftigkeit der Klägerin gelangt, zeigt keinen der gesetzlichen Grtlnde für die Zulassung der Revision auf (vgl.
zur Entscheidungssammlung des Senats 2400 071 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in d«r Entschädigungseaohe Beatrice Israel, Klägerin und Beschwerdeführerin, - ProseBbevollsttehtigteri Rechteanwalt gegen Land R h e i n 1 a n d - V £ a X z , vertreten durch das Minister! t® der Finanzen, Kalser-Friedrich-atr. i, Mainz, Beklagten und Ueschwerdegegner, Der X3>, Zivilsenat des öundesgerichtshnfs hat am 2. «n lS7fc durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Sichter Zorn, Fuchs, Portaann und Gärtner beachloseem Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ficht-xuiaeeung der Revision in Urteil des 3. Zivilsenats - Entechödlgungaaeneta - de« Ober-lendesgerlehts Koblenz vtm 12. Oktober 1976 wird zurUekgewiesen. Des Beechwerdeverfahren ist gebühren- und aus-lagenfrei; die euSergeriehtliobeti Kosten trügt die Klägerin. a r U n d e Die Klägerin verlangt Kärteausgleich nach i 165 »PC, sie bat einen AuilagenbeschluK des Berufungsgerichts zu ihren •und ihrer Abkömmlinge persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen seit Februar 1969 nicht erfüllt und auch keinen Itin-derungsgrund angegeben. Daß das Berufungsgericht bei dieser Sachlage nicht zur Feststellung einer Bedürftigkeit der Klägerin gelangt, zeigt keinen der gesetzlichen Grtlnde für die Zulassung der Revision auf (vgl. BGH» Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZB 171/77, II Ei 236/77, IX ZB 241/77, IX ZB 261/77), Mai Portaann