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BGH

Gericht: BGH

Kläger und T&achverdeilihrert «* PreseGbevollniächtlgters Rechtsanwalt Dp, gegen Lund iheinland-Ffalr, vertreten durch des Ministerin® der Finansen» Dt« Poschwerde das Klägers gegen die K ich t Zulassung der Revision in Urteil des 11, Ferien-Zivils amts - sisteeMdigungeemet« - des Ober* landesgerlehts Koblenz vom F3. Des BeschwerdeverfaHwm ist gebühren- und aus-Xagenfreis di# auäergerichtlichen kosten tragt der Kläger.

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Volltext der Entscheidung

Abschrift
2399
^^.•eid.-Gcmr:
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
in der S&teeMdlgtxnges&che
 Bswid
Street,
USA,
Kläger und T&achverdeilihrert
«* PreseGbevollniächtlgters
 Rechtsanwalt Dp,
 gegen
Lund iheinland-Ffalr,
 vertreten durch des Ministerin® der Finansen»
1, Maine 1,
Beklagten und r e schweraegegner
/c
i--m Ia, Zivilsenat des :;:&zide&gericht£hGis hat an °6* .'.apteeber 1978 durch dan Vorsitzenden dichter und die jdebtor Henkel» Fuchsf Portssann und ;t, .lang
 beschlossen*
Dt« Poschwerde das Klägers gegen die K ich t Zulassung der Revision in Urteil des 11, Ferien-Zivils amts - sisteeMdigungeemet« - des Ober* landesgerlehts Koblenz vom F3. September 1975 wird zurückgewies*m.
Des BeschwerdeverfaHwm ist gebühren- und aus-Xagenfreis di# auäergerichtlichen kosten tragt der Kläger.
Gründe
•dn gesetzlicher Grund für die Zulassung dar «vision
{'} <"19 Abs. 1 : 0} liegt nicht vor.
l*»s £emf^ajgsgtriclit folgt der - auch in der Beschwerde genannten - ständigen Rechtsprechung des Senats zu den /iniordenrngen m ein bladereinsetzxmgsgesuch. An dieser aschtspreclmag hält d#r bettet fest* In ihr findet eich eine eingehende Auseinesröersetsung mit den in der Beschwerde vorgebreehteii Eiwinden* öer«ef wird verwiesen«
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 Dr* Lang