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BGH

Gericht: BGH

Beklagten und Beschverdegegner Der IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vor sits enden Richter Mai und die Richter Henkel« Fuchs« Gärtner und Winter es 14« April 1983 beschlossen«

Zitierte Normen: § 219 SaarBSG
HenkelBESCHLUSSMinisteriumFinanzBeschwerdeKlägerZulassungRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
in dar SatscMdlgungssaehe
 Kläger und Beschwerdeführer, • Prozaöbevollaächtigtert Rechtsanwalt
 egen
Land Eheinland • Pfalz ( vertreten durch das Ministerium der Finanzen* •FflHI^HA-Strade 1»
Beklagten und Beschverdegegner
 Der IX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vor sits enden Richter Mai und die Richter Henkel« Fuchs« Gärtner und Winter
 es 14« April 1983 beschlossen«
Dis Beschwerde des Klägers gegen dis Dicht«
Zulassung der Revision in Urteil des 4« ZI« vilssnata des Oberlandes gericbts Zwei brücken von 27# Januar 1982 wird zurückgewiesen«
Das BeschwerdUaverfahren ist gebühren« und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger«
s.iL'ium
 Auf die Beschwerde« die nicht begründet worden ist« hat der Senat das Berufungsurteil geprüft« Ein gesetzli« eher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs« 2 BSG) hat sich nicht ergeben«
Hai
 Henkel