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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerlohtshofa hat «4 24. Ode Beschwerde des Klägers gegen die wichtssulas« mm der Revision ln Urteil des 2. Deo Eseehwerdeverlatoron ist gebühren- und susla-genfrei; die außergerichtlichen Kosten tr&gt der Kläger. 1st, hat der Senat des Berufungeurteil gejxruft.

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Volltext der Entscheidung

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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
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de» Laad Niedereaohaen, vertreten durch das Mledereächaieche Umdasverualtungsost, Aueetreße 14, Hannover @1,
HaUlagte« und Beaetauerdegepier.
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerlohtshofa hat «4 24. November 197? durch den Vorsitzenden Richter Kiai und di« Richter Puchs, Dr. Thum» Sr. Img und Sirtaer
 beset&essee*
Ode Beschwerde des Klägers gegen die wichtssulas« mm der Revision ln Urteil des 2. Zivilsenats des Obarlandeagerichts Celle vom 31. Wal 1974 wird mtrüokssviessn.
Deo Eseehwerdeverlatoron ist gebühren- und susla-genfrei; die außergerichtlichen Kosten tr&gt der Kläger.
Gründet
 Au£ die aeschwerde, die nicht begründet vorder. 1st, hat der Senat des Berufungeurteil gejxruft. Ein gesetalichor «rund für di« Zulassung *w Revision (f 219 *bs. 2 SEß) hat »loh nicht ergeben.
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 Sr. Thum