Volltext der Entscheidung
rrfsd.ciJ.-3cfr.;v.’Senats
Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF jfX ZB 123/80 BESCHLUSS
ln der Etatsch3digungag&che
Israel,
Kläger und Beschwerdeführer«
- ProaeObevollmächtlgter» Rechtsanwalt
Land Rhelnland-Pfele,
vertreten durch des Ministerium der ünnnsen»
Beklagten und Beschwerdegogner
2
A
Der IX* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat cs 28« April 1981 durch den Vorsitzenden Richter Mti und die Richter Henkel* fuchs« Gärtner und Cr. SShtäta
beschlossen*
Sie Beschwerde des Klagers gegen die Nicht-aulassung der Revision in urteil des 3. Zivilsenats - ftiteehädigungssensts - des Oberlssdesgeriofats Koblenz von 8. Jenuar 1930 wird zurüekgewlesen*
Sie euO argerlehtliehen Kosten des Beschwerde« verfahrene trägt der Kläger»
Gründe
See Berufungaurteil steht ln Einklang alt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (R*W 1977* 73l 197B*
681 229) und wirft keine ungeklärte Rechtsfrage euf.
Entgegen der Meinung dar Sesohwerde 1st die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts R*w i$eo* 62 für den vorliegenden Rechtsstreit cd»» Bedeutung.
Mel
ftKhs