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BGH

Gericht: BGH

Beklagten und Beeefewerdegegner Der XX* Zivilsenat das Bundesgerichtshofs hat aa 13. Sie Baschwerda des Klägers gegen di« Nichtzulassung der Revision im Urteil des 10. Grunde Bio Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 2i9 Abs. 2 3EG liegen nlobt vor. Banach wird für Berufsschäden, di« eia souveräner Staat den Verfolgten sugefUgt hat, euch dann koine Entschädigung nach BEO geleistet, wenn dieser Berufsschäden in Zusammenhang nit einer von der deutschen Regierung im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG veranlaßten Freiheitsentziehung steht.

Zitierte Normen: § 43 BBG
BundesgerichtshofsStaatBerufsschädenKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

2480 0-0
Entscheid.-Sammlg. d. Senats
4
BUNDESGERICHTSHOF
1&JB.J.&/.Z2 BESCHLUSS
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 Zoltan B i
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Kläger und Beschwerdeführer,
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 als Abwickler dar Kanzlei aas verstorbenen Rechtsanwalts
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 vertreten durob den Heseiaobon Sozlalalnf stör, Wiesbaden* Luisen Straße 7,
Beklagten und Beeefewerdegegner
 Der XX* Zivilsenat das Bundesgerichtshofs hat aa 13. Januar 1975 durch den Vorsitzenden Richter Kai und di« Richter Zorn, Fuchs, Fortaaaa und Sr. lang
 beschlossen!
Sie Baschwerda des Klägers gegen di« Nichtzulassung der Revision im Urteil des 10. Zivilsenats des oberlsndesgeriehts Frankfurt (Kain) von 1. Oktober 1971 wird xurUckgo-viesen.
Das Besehverdevarfahren 1st gebühren- und auslagenfrei! die außergerichtlichen Kosten trägt der Klager.
Grunde
 Bio Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 2i9 Abs. 2 3EG liegen nlobt vor.
Bas Bsrufungsurteil entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. R*W 1956, 2l4j 1967. 72). Banach wird für Berufsschäden, di« eia souveräner Staat den Verfolgten sugefUgt hat, euch dann koine Entschädigung nach BEO geleistet, wenn dieser Berufsschäden in Zusammenhang nit einer von der deutschen Regierung im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG veranlaßten Freiheitsentziehung steht. Auf BGH RsW 1971» 207) 233 kann sich dar Kläger nicht berufen! in Berufungsurteil fehlt jode Feststellung darüber* daß er von Vorfolgungsaaßnahmen durch die deutsche Volksgruppe ln Ruaünion getroffen worden ist.
Dia Entscheidung des Berulungegarichta Uber <uo Souveränität des rvEänlschen Staates Host u» vereatwortuncabe-releh des Tatrichters (BGH Raw 1969* *16**
Mal
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