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BGH

Gericht: BGH

September 1975 durch die Richter Dr. Ttauan, Henkel, Fuchs, Portaena und Dr. Lauf baaehlesssai Oie Beschwerde des Klägers gegen öle Nicht-Zulassung der Revision ln Urteil des 15. Des Beschwerdeverfehren let gebühren- und euelegeofrei; öle außergerichtlichen Rosten trlgt der Klager. 1lohen Beurteilung weintet es nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab und wirft keine Rechtsfrage von grundeitslieher Bedeutung auf.de alt der Beschwerde erhobenen Kinwände gegen die tatriehterllche BeweiewUrdigung führen nicht zur Zuleaeuag der Revision (J 219 Abc« 2 BSü).

BSü25BundesgerichtshofsDüsseldorfölelBeschwerdeKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

2530 038
BUNDESGERICHTSHOF
nt a iiam a b s c h l b s s
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Beklagt«» und Beeohwerdegegner
 Der I>. Zivil cer-st dec Bundesgerichtshofs hat an 25. September 1975 durch die Richter Dr. Ttauan, Henkel, Fuchs, Portaena und Dr. Lauf
 baaehlesssai
Oie Beschwerde des Klägers gegen öle Nicht-Zulassung der Revision ln Urteil des 15. Zivilsenate des dberlandesgerlehts Düsseldorf von 25. NetMAwr 1971 wird surUekgevrlesen.
Des Beschwerdeverfehren let gebühren- und euelegeofrei; öle außergerichtlichen Rosten trlgt der Klager.
gründe
 Das Berufungsurteil berufet auf der allein den Tatrichter obliegenden Würdigung der tetsftehliehen (Jtestande des Sinselfalls und der erhabenen Beweise. In der reeteb»
1lohen Beurteilung weintet es nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab und wirft keine Rechtsfrage von grundeitslieher Bedeutung auf. de alt der Beschwerde erhobenen Kinwände gegen die tatriehterllche BeweiewUrdigung führen nicht zur Zuleaeuag der Revision (J 219 Abc« 2 BSü).
Um$