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BGH · IX ZB 107/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 107/05

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Detlev Fischer am 1. Der "neue Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe" vom 13. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen vom 6.

Zitierte Normen: § 114 ZPO
GöttingenRechtsverfolgungFischerMärzVillLohmann

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZB 107/05
vom 1. März 2007
in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
 
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Detlev Fischer
 am 1. März 2007 beschlossen:
Der "neue Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe" vom 13. Februar 2007 wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung - die Rechtsbeschwerde gegen den rechtskräftigen Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen vom 6. April 2005- keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO). Weitere Eingaben des Schuldners in dieser Sache werden nicht mehr beantwortet werden.
Dr. Gero Fischer	Dr.	Ganter
 Vill
Lohmann	Dr.	Detlev	Fischer
 Vorinstanzen:
AG Göttingen, Entscheidung vom 02.03.2005 - 74 IN 132/04 -LG Göttingen, Entscheidung vom 06.04.2005 - 10 T 48/05 -