BGH · IX ZB 103/68
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Das Berufungage riefet hat deo Kläger die hegehrte Where Bztteetollälgurgele!et ung weg«» Geeundh«iteecbacene versagt» well Eicht festgeetellt werden kUttne, cab ela twriMtohileiwi^ Eusmaenbexig der psychische« Störungen alt der TerfdlgMMg wahrscheinlich sei# bis üetee*ieidu»g beruht auf einer &e~ dielnieefeeii Würdigung* hie decs Teteaeheageblet argehört und keine Recht »frage rmx grunde&tal io :*er Bedeutung aufwirft* Bas Urteil weicht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch rieht w-rn her Rechtsprechung des Bonoee&eriedtshof» ah# Be Kana dabiitsteheß, oh das Berufungsgericht nur Klärung der drags» ob beißt Klüger ein pestenoephalitloche® Syndrom vc*r-liegt» weiter© Krs; ?. «s4>ebe# hatte# Mit dem Unterlassen dieses Bewetselnsugs ist das Berufungsgericht nicht vor* der Entscheidung MH B»W 1961, 132 Hr* 29 abgewichen. Bas wäre nur dann der Mil «'MM as die foriibl'Aft de» § 176 Abs. 1 BÜG anders ausgelegt hätte, al® die« in jener Entscheidung geschehen ist, und wenn das angefoehtene Urteil auf dieser Abweichung beruht (Rsb 11«f# #B1 Er* 33)* Bine derartige abweichende Auslegung liegt de® Berufungeurteil jedoch nicht zugrunde* 5 21 Aba. 2 BIO rorltegt, ist die sofortige Beschwerde fait der Kostenfolge aus §§ 225 Abs* 1, 2G* Abs* 1 BIO,