in der Ebtachttdigungsaaehe Auch sonst »teilen sich keine Rechtsfragen, die nach $ 219 Ahe. 2 Mm zur Zulassung der Revision führen könnten.
Abschrift 2397 zur EntscheidungsSammlung des Senats 0 5 BUNDESGERICHTSHOF IX 2B 102/75 BESCHLUSS in der Ebtachttdigungsaaehe OI|«r und Beschwerdeführer t • ProseSbevollettchtigteri Rechtsanwalt «egen Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerial der Finanzen, Kaiser-Friedricfc-StraSe 1. Mainz 1, c* - 3 m Auch sonst »teilen sich keine Rechtsfragen, die nach $ 219 Ahe. 2 Mm zur Zulassung der Revision führen könnten. Mai Ihr* Yhmam