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BGH

Gericht: BGH

März 1984 durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Portmann, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp beschlossen: "Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16, Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9.

PortmannTviiLohmannZyskMacket/82Kläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
Tvii a ,t/82	BESCHLUSS
in der Familiensache
 Siegfried
Kläger, Widerbeklagter und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigtes
 Rechtsanwälte Dres. und
 gegen
Doris
 Beklagte, Widerklägerin und Revisionsbeklagte,
 Prozeßbevollmächtigter
 Rechtsanwalt Dr
 Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 1984 durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Portmann, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp
 beschlossen:
Der Tenor des am 8. Februar 1984 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
"Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16, Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Juni 1982 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als zu dem Nachteil des Klägers erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.w
Lohmann	Portmann	Macke
 Zysk
Nonnenkamp