März 1984 durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Portmann, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp beschlossen: "Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16, Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9.
BUNDESGERICHTSHOF Tvii a ,t/82 BESCHLUSS in der Familiensache Siegfried Kläger, Widerbeklagter und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigtes Rechtsanwälte Dres. und gegen Doris Beklagte, Widerklägerin und Revisionsbeklagte, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 1984 durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Portmann, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp beschlossen: Der Tenor des am 8. Februar 1984 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: "Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16, Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Juni 1982 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als zu dem Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.w Lohmann Portmann Macke Zysk Nonnenkamp