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BGH

Gericht: BGH

Per IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Lehmann* Portsann* Dr. Seidl, Dr. Blumenrohr und Dr* Macke axs 8. beschlossen Dem Beklagten wird als Revisionskläger und der Klägerin als Revisionsbeklagter für die Revisions* instand das Armenrecht bewilligt* dem Beklagten jedoch nur insoweit, als sich seine Revision dagegen richtet, daß er eb 1. Erfolg, als sich die Revision dagegen wendet, daß auch die Kleiderzulage zur Feststellung des Einkommens herangezogen und die Hälfte der Belastungen für das gemeinsame Haus der Parteien nicht einkommensmindemd berücksichtigt worden sind.

RechtsanwaltReviunentgeltlichenParteiEinkommenBrKlägerinRevision

Volltext der Entscheidung

IVb 2R 73o/8o
Beschluss
 ln dem Rechtsstreit.
des Rentners Kurt
 Beklagten und Revi sionsklägers,
- Prozeßbevollsächtigter: Rechtsanwalt Prof* Br.
gegen
 die Rentnerin Friede
 hstr.14,
9
geh* Ki
 Klägerin und Revi sionsbeklagtef
 ProzeßbevolliLächtigters Rechtsanwalt Br*
 
7
f

Per IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Lehmann* Portsann* Dr. Seidl, Dr. Blumenrohr und Dr* Macke axs 8. Juli 1981
beschlossen
 Dem Beklagten wird als Revisionskläger und der Klägerin als Revisionsbeklagter für die Revisions* instand das Armenrecht bewilligt* dem Beklagten jedoch nur insoweit, als sich seine Revision dagegen richtet, daß er eb 1. Hei 19So ru einem höheren monatlichen Unterhalt als 355*23 verurteilt v.’orden ist.
Zur vorläufig unentgeltlichen Kahmehinung der Rechte werden des Beklagtem Rechtsanwalt Prof. Dr.	und	der	Klägerin	Rechtsanwalt
 Dr.	sowie	beiden	Parteien	zur	vorläufig
 unentgeltlichen Bewirkung von Zustellungen der zuständige Gerichtsvollzieher beigeordnet.
GrUnde i
Baß das Berufungsgericht die Ausgleichsrente und die Grundrente des Beklagten seinen unterhaltspflichtig«! Einkommen eugerechnet hat, 1st aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - IVb ZR $m/Bo - FaaRZ 1981, 338). Dealt bietet die Rechtsverfolgung nur insoweit hinreichende Aussicht auf
s/
Erfolg, als sich die Revision dagegen wendet, daß auch die Kleiderzulage zur Feststellung des Einkommens herangezogen und die Hälfte der Belastungen für das gemeinsame Haus der Parteien nicht einkommensmindemd berücksichtigt worden sind.
Lohmann
 Blumenrohr