Rechtsanwalt Dr Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Seidl, Dr. Blunenröhr, Dr. Hacke, Dr. Zysk und Nonnenkamp am 23. Der Antrag auf Berichtigung des Urteils von 22. Der Wortlaut der Urteilsformel steht einer Auslegung, daß allein der von der Revision angegriffene Teil des Berufungsurteils aufgehoben und die Sache nur in diesem Umfange an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist, nicht entgegen (vgl. Unbeschadet dessen darf das Berufungsgericht bei der neuen Entscheidung ohnehin nicht zu Ungunsten desjenigen Teils, der das Berufungsurteil allein angefochten hat, von seiner früheren Entscheidung abweichen (BGH aaO S.
BUNDESGERICHTSHOF ivb zr tovsi BESCHLUSS in der Familiensache des Bäckermeisters Horst Klaus Otto Straße 216, Prozeßbevollmächtigter s Antragsgegners und Revisionsklägers, Rechtsanwalt Prof. Dr. gegen die Hausfrau Renate Hedwig Frieda geb. HJBfetraße 102, Antragstellerin und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Seidl, Dr. Blunenröhr, Dr. Hacke, Dr. Zysk und Nonnenkamp am 23. Februar 1983 beschlossen: Der Antrag auf Berichtigung des Urteils von 22. September 1982 wird zurückgewiesen. Gründe : Es liegt kein Fall einer offenbaren Unrichtigkeit des Urteils i.S. des § 319 Abs. 1 ZPO vor. Der Wortlaut der Urteilsformel steht einer Auslegung, daß allein der von der Revision angegriffene Teil des Berufungsurteils aufgehoben und die Sache nur in diesem Umfange an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist, nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1961 - VIII ZR 121/60 - NJW 1961, 1813). Unbeschadet dessen darf das Berufungsgericht bei der neuen Entscheidung ohnehin nicht zu Ungunsten desjenigen Teils, der das Berufungsurteil allein angefochten hat, von seiner früheren Entscheidung abweichen (BGH aaO S. 1814 sowie RGZ 38, 248, 256). Seidl Macke