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BGH · b ZB 904/80

Gericht: BGH · Aktenzeichen: b ZB 904/80

Der IV b - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. April 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Grell und die Richter Portmann, Lohmann, Dr. Seidl und Dr. Blumenrohr beschlossen: Gegen dieses Urteil hat die weitere Beteiligte zu 1 insoweit, als es die Entscheidung über den Versorgungsausgleich betraf, Beschwerde und gegen deren Zurückweisung durch das Oberlandesgericht weitere Beschwerde eingelegt. Der Antragsteller hat beantragt, das Verfahren über den Versorgungsausgleich abzutrennen.

beteiligtInstanzBESCHLUSSBeschwerdeVersorgungsausgleich

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IV b ZB 904/80 BESCHLUSS
in der Familiensache
 des Soldaten Wolfgang Theodor
H^^weg 5 b,
Antragstellers,
 Verfahrensbevollmächtigte: II. Instanz
 Rechtsanwälte Dr. in 0j
gegen
 die Stenokontoristin Margarete Hedwig H geb.	B^HjMstraße	21	,	Oi
 Antragsgegnerin,
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt II. Instanz	S<
weitere Beteiligte: 1 .
2.
3.
Der IV b - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. April 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Grell und die Richter Portmann, Lohmann, Dr. Seidl und Dr. Blumenrohr
 beschlossen:
Dem Ansuchen des Antragstellers auf Abtrennung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich wird nicht stattgegeben.
Gründe :
I.
Mit Verbundurteil vom 16. Oktober 1980 hat das Familiengericht die Ehe der Parteien geschieden und ihre Versorgung ausgeglichen. Gegen dieses Urteil hat die weitere Beteiligte zu 1 insoweit, als es die Entscheidung über den Versorgungsausgleich betraf, Beschwerde und gegen deren Zurückweisung durch das Oberlandesgericht weitere Beschwerde eingelegt. Der Antragsteller hat beantragt, das Verfahren über den Versorgungsausgleich abzutrennen.
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, weil die insoweit maßgebende Regelung des § 628 Abs. 1 ZPO in Fällen,
 in denen die Folgesache, wie hier, isoliert angefochten worden ist, nicht angewandt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - FamRZ 1980, 1108).
Dr. Grell
 Blumenrohr