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BGH · IVb ARZ 52/85

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IVb ARZ 52/85

den am 16. Der IVb-Zivi 1 senat cles Rundesgericb.tsho's hat durch den Versitzenden Richter Lohmnnn und die Richter Portmann, Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn und Dr. Macke am. Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts wird abgelehnt, da das Vormundschaftsgerieht Celle bereits durch Beschluß des Kamnergerichts vom 8.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IVb ARZ 52/85
BESCHLUSS
in der Umgangsregelungssache
 betr. den am 16. Juli
 geborenen Sven-Oliver H|
Beteiligte:
Mutter:	Frau	Ingrid	JflHB,	DI
HaMBl,
:straße 9,
Vater
 Hans-Jürgen H| B|
}ufer
 Vormund:	Stadtjugendamt CI
Der IVb-Zivi 1 senat cles Rundesgericb.tsho's hat durch den Versitzenden Richter Lohmnnn und die Richter Portmann, Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn und Dr. Macke
 am. 18. Dezember 198 5
beschlossen:
Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts wird abgelehnt, da das Vormundschaftsgerieht Celle bereits durch Beschluß des Kamnergerichts vom 8. Oktober 1985 mit bindender Wirkung als zuständiges Gericht bestimmt worden ist.
Das Verfahren betrifft, wie das Kammerge-richt zutreffend angenommen hat, eine Vormundschaftssache ( v a 1. OLG Karlsruhe, Ram.RZ 1978, 90h).
Xrohn
 Lohmann