Rechtsanwälte Ulrich Sc Reinhard Gl und Reinhold Straße WKt/t Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Chr. Krohn, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp am 9. Der Antrag des Antragsgegners, der Antragstellerin die Kosten der zurückgenommenen Beschwerde aufzuerlegen, wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Gegners werden im Armenrechts- und Armenrechtsbeschwerdeverfahren nicht erstattet (vgl.
BUNDESGERICHTSHOF // IVb ARZ 24/82 BESCHLUSS in der Familiensache Anette Straße Geschwister-S Antragstellerin und Beschwerdeführerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Istraße Dr. a. Reinhard Sc gegen Ali [straße §, Antragsgegner und Beschwerdegegner, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ulrich Sc Reinhard Gl und Reinhold Straße WKt/t Der IVb - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Chr. Krohn, Dr. Macke, Dr. Zysk und Nonnenkamp am 9. Juni 1982 beschlossen: Der Antrag des Antragsgegners, der Antragstellerin die Kosten der zurückgenommenen Beschwerde aufzuerlegen, wird zurückgewiesen. Gründe : Für eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Fall kein Raum. Gerichtskosten fallen bei Zurücknahme einer Beschwerd nicht an (KV Nr. 1181). Außergerichtliche Kosten des Gegners werden im Armenrechts- und Armenrechtsbeschwerdeverfahren nicht erstattet (vgl. § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO; Zöller/Schneid ZPO 13. Aufl. § 118 Anm. VI 2b m.w.N.; Stein/Jonas/Le ZPO 2o. Aufl. § 118a (a.F.) Rdn. 26). Lohmann Krohn