Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottnüller, Dehner, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs am 15. Die Sprungrevision des Klägers gegen das Urteil der 9. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens . Im Fall des OLG Köln (VersR 1980, 521) hatten die Architekten - anders als hier der Kläger - bei dem gleichen Bauvorhaben in den verschiedenen Bauabschnitten verschiedenartige Fehler gemacht; dafür hatte das OLG Köln zutreffend angenommen, daß mehrere Verstöße im Sinne der auch im vorliegenden Fall maßgebenden Fassung der BHB vorlägen.
BUNDESGERICHTSHOF IVa ZR 88/82 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit des Architekten Dipl. Ing. Theo H| El fstraße Klägers und Revisionsklägers, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen die V^H^AG, diese vertreten durch ihren Vorstand, Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. und 2 SS Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottnüller, Dehner, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs am 15. Dezember 1982 beschlossen: Die Sprungrevision des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 9. Februar 1982 wird nicht angenommen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens . Stre i twert: 130.000,- DM Gründe : Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 55A b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU l/79 -NJW 1981, 39). Das angefochtene Urteil entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1967, 769; 1970, 825). Im Fall des OLG Köln (VersR 1980, 521) hatten die Architekten - anders als hier der Kläger - bei dem gleichen Bauvorhaben in den verschiedenen Bauabschnitten verschiedenartige Fehler gemacht; dafür hatte das OLG Köln zutreffend angenommen, daß mehrere Verstöße im Sinne der auch im vorliegenden Fall maßgebenden Fassung der BHB vorlägen. Dr. Hoegen Rottmüller Dehner Dr. Schmidt-Kessel Dr. Zopfs