Der IVp - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner, Dr. Schmidt-Kessel und Dr, Ritter am 23. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 11. Die Rechtssache hat seit dem Erlaß der Senatsentscheidung vom 22. Im Endergebnis hat die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß bei dem Kläger erst mit Einsetzen des zweiten Krankheitsschubes (ab 19.
BUNDESGERICHTSHOF IVa ZR 85/84 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit der i(BB &«g. > vertreten durch den Vorstand, NBB Rfj^Pstraße 15-19, Beklagten und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. und gegen den pensionierten Polizeibeamten Manfred Am wBiBl TBB 2, LfBII, vertreten durch den Pfleger: RA Helmut GJBMH^^pstraße 26, Kläger und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. 6 Der IVp - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner, Dr. Schmidt-Kessel und Dr, Ritter am 23. Januar 1985 beschlossen: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 16. März 1984 wird nicht angenommen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 144.480,- DM Gründe : Die Rechtssache hat seit dem Erlaß der Senatsentscheidung vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 -VersR 1984, 630 - keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung mehr. Im Endergebnis hat die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der \ Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39). Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß bei dem Kläger erst mit Einsetzen des zweiten Krankheitsschubes (ab 19. Februar 1979) ein Zustand erreicht worden ist, der Erwartungen auf eine folgenlose Ausheilung seiner Ende 1978 zu Tage getretenen Ersterkrankung nicht mehr rechtfertigte.Der Versicherungsfall ist demnach erst eingetreten, nachdem - Ende Januar/ Anfang Februar 1979 - Versicherungsschutz begründet worden war. Rottmüller Dr. Lang Dehner Dr. Schmidt-Kessel Dr. Ritter