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BGH

Gericht: BGH

- Prozeßbevollmächtigtes Rechtsanwältin BB als Abwicklerin der Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts gegen Herrn Gerhard Weg 59, Rechtsanwalt Dr, Der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dehner, Dr. Schmidt-Kessel, Dr. Zopfs und Dr. Ritter am 29.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
RBBI^MBfr-VerslcherungsgesellschaftRechtsstreitIVavorstehenNBBESCHLUSS•BfB^‘traße

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IVa 2R 76/86 BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 der NB RBBI^MBfr-Verslcherungsgesellschaft AG, vertreten durch den Vorstand, •BfB^‘traße 5-7,
Beklagten und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigtes
 Rechtsanwältin BB als Abwicklerin der Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts
 gegen
Herrn Gerhard
 Weg 59,
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Kläger und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter: (Mandat niedergelegt)
Rechtsanwalt Dr,
 Der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dehner, Dr. Schmidt-Kessel, Dr. Zopfs und Dr. Ritter
 am 29. Oktober 1987
beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 16. September 1987 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es in den EntscheidungsgrUnden auf Seite 9 Absatz 2 Satz 2 statt "nicht zulässig vorausgesagt werden kann" heißen muß "nicht zuverlässig vorausgesetzt werden kann".
Dr. Hoegen
 Dr. Ritter